• 5. Februar 2025



Kleinparteienwähler und die Verteilung des Bärenfells

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Feb. 5, 2025

Die inzwischen laut Umfragen gut 8 Prozent der sogenannten „verlorenen“ Stimmen werden am Wahlabend unter „Andere“ zusammengefasst. Sie entsprechen rein rechnerisch rund 50 Bundestagssitzen. Da im Bundestag keine Stühle leer bleiben, werden diese 50 Sitze auf die größeren Parteien prozentual aufgeteilt. Wer sich also denkt, er könne mit seiner Stimme „den Großen eins auswischen“, hat sich kräftig getäuscht.

„Wo bleibt meine Stimme, wo bleibt der Nutzen?“ Diese rund 8 % der Wähler, die mit ihrem Kreuzchen einen Denkzettel verteilen wollen, müssen am Ende einsehen, dass die anderen Parteien dadurch indirekt gefördert haben.

Wie Kleinparteien Kohle machen

Manche Kleinparteien, die es nicht ins Parlament geschafft haben, erhalten Wahlkampfkostenerstattung. Die müsse aber mindestens 0,5 % der Stimmen erhalten haben. Pro Wähler, den eine Partei für sich gewinnen kann, bekommt sie 1,13 Euro ausbezahlt. Das mag nach wenig klingen.

Bei einer Kleinpartei, rund zwei Prozent, d.h. 800.000 Stimmen bekommen hat, summiert sich das auf 904.000 Euro. Gutes Geld, um die nächsten Wahlkampf Plakate zu drucken und Spesen zu bezahlen. 
Immerwährend gültige Habecksche Mathematik: Die 8 % der verlorenen Stimmen sind nicht wirklich verloren.
Sie sind nur woanders.

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Author: Meinrad Müller
Journalistenwatch

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