• 3. Februar 2025

Mordversuch: Weil er töten wollte, darf er bleiben

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Feb. 3, 2025
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Das ist Deutschland: Um nicht abgeschoben zu werden, plante Eliabe M., einen Knastkumpel zu ermorden. Nun hat er sein Ziel erreicht: Weil er töten wollte, darf er auf Steuerzahlerkosten bleiben. 

Eliabe M. kam 2020 aus Brasilien nach Deutschland. Mutmaßlich schon in seiner Heimat darüber unterrichtet, dass dieses Land mittlerweile zur Plünderung freigegeben ist, kam M. laut der Bildzeitung „auf die schiefe Bahn“. Dazu zählen für das Blatt: Ställe anzündeten und Metallstücke auf Bahngleise legten.

Der Schwerkriminelle Brasilianer wurde dafür für dreieinhalb Jahre auf Steuerzahlerkosten in den Knast geschickt. Nachdem er 2024 abgeschoben werden sollte, reifte in seinem Verbrecherschädel die Idee, seine Abschiebung durch einen Mord zu verhindern. Mit einem selbstgebauten Messer stach er dann – seinem perfiden Plan folgend – auf einen Mithäftling, der laut Bild den Namen Haci O.  trägt, ein und verletzte ihn schwer.

Im Prozess, der nun am Landgericht Ravensburg juristisches Fachpersonal bindet, erklärte M., dass er nicht nach Brasilien zurückkehren wolle, da er dort „große Ängste“ habe. „Es war eine Verzweiflungstat“, so das brasilianische Verbrechergejammer von Eliabe M. zum Prozessauftakt.

Da es der Angeklagte offenbar auf weitere Straftaten angelegt hat, verhängte das Gericht die Sicherungsverwahrung. Eliabe M. indes hat seinen Plan erreicht und kann nun weitere 3,5 Jahre auf Steuerzahlerkosten in Deutschland bleiben. Nach Ablauf der halben Haftzeit dürfte die Abschiebung erneut geprüft werden. Wir alle wissen mittlerweile, was dies bedeutet kann.

So wie in Lüneburg, wo das Amtsgericht am vergangenen Freitag die Ausstellung eines Abschiebe-Haftbefehls gegen einen 30-jährigen Mann, der bis dahin innerhalb von drei Wochen 50 Straftaten begangen haben soll, abgelehnt hatte. Kurze Zeit danach schlug dieser wieder zu. Sein Opfer ist erneut eine Bäckereiverkäuferin, die schon vergangenen Montag brutal angegriffen worden war. Diesmal wurde die Frau derart schwer verletzt, dass sie ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Und wie unzählige Male: Eigentlich hätte der 30-jährige Gewalttäter aus Guinea-Bissau längst in Abschiebehaft sitzen müssen. Die Ausländerbehörde des Landkreises Harburg hatte erst am Freitag beim Amtsgericht Lüneburg einen Haftbefehl beantragt, um ihn schnellstmöglich abzuschieben. Doch der zuständige Richter wies den Antrag zurück, weil die genauen Details zur Rückführung in seine Heimat nicht klar benannt worden waren.

In den Kommentarspalten keimt ein Verdacht:

„Hab schon länger den Verdacht dass die hier Leute abmurksen um ihren Aufenthalt zu erzwingen.“

„So wie es scheint ist das immer eine Garantie.“

(SB)

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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch

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