• 3. Februar 2025

Ein Beratergremium der Bundesregierung schlägt bei der Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ein radikales Umdenken vor.

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Feb. 3, 2025
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„Die Demokratie gerät inzwischen ins Wanken“, warnte Dorothea Störr-Ritter als Mitglied des Normenkontrollrats (NKR), der sich für eine bessere Verwaltung in Deutschland einsetzt. Sie sprach von einem „Bürokratismus, dessen Sinn sich nicht mehr erklären lässt“. Das Gremium stellte in Berlin ein Gutachten vor, in dem es für eine Bündelung von Zuständigkeiten plädiert.

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Derzeit sei die Verwaltung überlastet, was unter anderem an zunehmenden Vorschriften, mangelnder Digitalisierung und hoher Störungsanfälligkeit liege, sagte Störr-Ritter. Mitarbeiter hätten ein „Ohnmachtsgefühl“, wenn sie Leistungen nicht erbringen könnten. Häufig seien unnötig viele Stellen an Vorgängen beteiligt, heißt es im Gutachten, was viel Abstimmung nötig mache.

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„Wichtig ist, dass sich Entscheidungsträger aller staatlichen Ebenen konsequent die Frage stellen, wo Aufgaben jenseits hergebrachter Zuständigkeiten am besten verortet sein sollten, um so effizient und qualitativ hochwertig wie möglich erbracht werden zu können“, schreibt der NKR.

Bündelung muss nicht Zentralisierung heißen

Mehr Bündelung sei nicht mit Zentralisierung oder einer Aushöhlung des Föderalismus gleichzusetzen, schreibt der Rat. Leistungen könnten auch auf kommunaler, regionaler, Länder- oder länderübergreifender Ebene gebündelt werden.

Gesetzesänderungen oder gar eine grundlegende Neuverteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern seien dafür nicht nötig, so der Normenkontrollrat – auch wenn er einige Ergänzungen des Grundgesetzes für sinnvoll hielte. Eine konsequente Umsetzung der Reform bringe ein Sparpotenzial, dass in die Milliarden Euro gehen könne, sagte die stellvertretende NKR-Vorsitzende, Sabine Kuhlmann.

Beispiel Führerschein

In seinem Gutachten spielt der NKR mehrere Praxisbeispiele durch. So könne zum Beispiel der Weg zum Führerschein als relativ einfache, aber sehr gefragte Verwaltungsleistung neu gestaltet werden. Derzeit unterscheide sich das Antragsverfahren je nach Kommune erheblich, teils sei dies online möglich, teils per Post, teils nur persönlich.

Mehr als einmal im Jahr komme es zu Rechtsänderungen, die die beteiligten Behörden aufwendig umsetzen müssten. Den Prozess könne das Kraftfahrbundesamt mit einem digitalen Antrags- und Genehmigungsverfahren übernehmen, schlägt der NKR vor. Wer den Antrag lieber analog stellen möchte, könnte dies in kommunalen Service Centern oder der Fahrschule tun.

Der Nationale Normenkontrollrat ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Beratergremium. Seine zehn Mitglieder setzen sich laut Selbstbeschreibung für weniger Bürokratie, bessere Gesetze und eine digitale Verwaltung ein.

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Author: [email protected]

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