Von Kai Rebmann
Dieser Fall aus Rheinland-Pfalz sorgt für Empörung. Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund der vergangenen Sitzungswoche im Bundestag, in der SPD und Grüne deutlich gemacht haben, dass sie in der Migrationspolitik für ein klares „Weiter so“ stehen.
Seit September 2023 hält ein abgelehnter Afghane im Landkreis Bad Kreuznach sowohl seine Nachbarn als auch die Behörden auf Trapp. Zunächst war der Flüchtling in der Verbandsgemeinde Rüdesheim untergebracht, wo es aber schnell zu Konflikten kam, die Bürgermeister Markus Lüttger (CDU) gegenüber dem SWR so beschreibt: „Der junge Mann ist in der Wohngemeinschaft mit einem Stock auf seine Mitbewohner losgegangen, hat Porzellan kaputtgeschlagen und Scheiben eingeworfen.“
Den Angaben zufolge hat der Afghane aus religiösen Motiven gehandelt. Seine Mitbewohner hätten ihren Glauben nicht richtig gelebt, weshalb der Mann sie unter anderem nachts zum Beten geweckt habe. Aufgrund der zunehmenden Bedrohungslage in dem Wohnheim habe die Verwaltung entschieden, den 20-Jährigen in eine Notunterkunft im ebenfalls im Landkreis Bad Kreuznach gelegenen Windesheim zu verlegen.
Dort setzte sich das aggressive Verhalten des Afghanen fort, so dass die Behörden die Unterbringung in einer Psychiatrie prüfen ließen. Sowohl eine Ärztin des Gesundheitsamtes als auch eine Sozialarbeiterin sahen hierfür jedoch „keine konkreten Anhaltspunkte“, so dass sich der Landkreis nicht mehr anders zu helfen wusste, als den Flüchtling in einem eigenen Container inklusive 24/7-Bewachung durch einen privaten Sicherheitsdienst unterzubringen – Kostenpunkt für den Steuerzahler: 40.000 Euro pro Monat!
Grünen-Ministerium zeigt sich handlungsunfähig
Es wird aber noch absurder: Der Afghane wurde „unanfechtbar abgelehnt“ und ist daher vollziehbar ausreisepflichtig – eigentlich. Doch Landrätin Bettina Dickes (CDU) sind eigenen Angaben zufolge die Hände gebunden: „Es kann nicht sein, dass nach Gewalttaten von Flüchtlingen immer gefragt wird, warum die Behörden nichts getan haben. Hier wollen wir was tun, und können es nicht. Wir sind ohnmächtig.“
Wer also kann etwas tun? Die Antwort auf diese Frage führt den Steuerzahler von Pontius zu Pilatus, in diesem Fall zunächst zum Integrationsministerium von Rheinland-Pfalz, dem Haus von Katharina Binz (Grüne). Dort wurde der Fall spätestens im November 2024 aktenkundig, eine Antwort erhielt die Ausländerbehörde in Bad Kreuznach aber erst vor zwei Wochen. Statt der Ministerin antwortete ein Abteilungsleiter, der aber immerhin „Bedenken hinsichtlich des Verhaltens“ des Flüchtlings äußerte und dieses als „besorgniserregend“ bezeichnete.
Konsequenzen: keine! Man nutze zwar „stets alle Möglichkeiten, Straftäter und Gefährder, wenn dies rechtlich möglich ist, in ihre Herkunftsstaaten zurückzuführen“. Abschiebungen nach Afghanistan lägen „im Einzelfall“ jedoch im Zuständigkeitsbereich des Bundes, in diesem Fall also von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
Zweiter Abschiebeflug nach Afghanistan – kurz vor der Bundestagswahl
Dort wiederum lässt man offenbar nichts unversucht, die Wähler in Deutschland endgültig für dumm zu verkaufen. Als wäre der Abschiebeflug nach Afghanistan mit 28 (!) wegen schwerer Straftaten verurteilter Gefährder inklusive 1.000 Euro Handgeld pro Nase Ende August 2024 – und damit nur wenige Tage vor wichtigen Landtagswahlen im Osten – nicht schon durchsichtig genug gewesen, legt Faeser jetzt nochmal nach.
Gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ hat das Innenministerium eine weitere „Sammelmaßnahme“ zur Rückführung einer nicht näher genannten Zahl von Afghanen bis spätestens 22. Februar 2025 bestätigt. Die Bundestagswahl findet bekanntlich am 23. Februar 2025 statt.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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