• 1. Februar 2025

Bahngleismord von Stuttgart: Wenn die Täternationalität dann auf einmal wieder unerwünscht ist

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Feb. 1, 2025
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Während der Bundestag den ganzen Freitag über ein erbärmliches Schmierentheater ablieferte, bei dem die Union es nicht schaffte, ihren eigenen Antrag zur einer verschärften Migrationspolitik durchzubringen und SPD und Grüne hysterisch die Rückkehr des Nationalsozialismus herbeischrien, weil die Union endlich auch bereit war, AfD-Stimmen zu akzeptieren, um das Land vor immer neuen migrantischen Gewaltorgien zu schützen, ereignete sich in Stuttgart eine dank des Totalversagens der Altparteien längst alltägliche Tragödie. In Stuttgart wurde ein 12-jähriger Realschüler von einem 13-Jährigen gegen eine einfahrende Straßenbahn geschubst, von ihr erfasst und getötet. Dem war offenbar ein Streit zwischen den beiden vorrausgegangen. Ob die beiden sich kannten und was die genauen Hintergründe des Streits waren, ist noch unklar.

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“Die Person ist aktuell schwerst eingeklemmt zwischen der Stadtbahn. Und daher ist auch die technische Rettung sehr anspruchsvoll und natürlich auch für unsere Kollegen belastend“, erklärte ein Sprecher der Feuerwehr, die mit einem Großaufgebot anrücken musste, um die Leiche des Kindes zu bergen. 15 Personen, die Zeuge des Vorfalls wurden, mussten psychologisch betreut werden. Der mutmaßliche Täter wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, die im Beisein seiner Mutter durchgeführt wurden, an das Jugendamt überstellt. Da er unter die Strafbarkeitsgrenze fällt, muss er keinerlei strafrechtliche Folgen fürchten.

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Strafmüdigkeitsalter muss endlich gesenkt werden

Dieser Fall zeigt erneut, dass endlich eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters eingeführt werden muss, das seit 1923 bei 14 Jahren liegt. Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte bereits im vergangenen Jahr, angesichts der steigenden Kriminalität von Kindern, eine entsprechende Maßnahme gefordert und schon 2023 Bundesinnenministerin Nancy Faeser und den damaligen Bundesjustizminister Marco Buschmann angeschrieben, um eine entsprechende Studie vorzuschlagen – natürlich erfolglos. „Die Bundesregierung hat hier ein Tätigwerden abgelehnt – das ist ein schwerer Fehler, sich in einer solchen Frage vorsätzlich blind und taub zu machen.

Nicht einmal zur wissenschaftlichen Untersuchung ist die Bundesregierung bereit und schaut weg“, kritisierte Strobl damals und wies darauf hin, dass in der Schweiz, in England, Wales und Nordirland die Altersgrenze bei zehn, in den Niederlanden bei zwölf Jahren liege. „Entscheidend muss doch sein: Ab welchem Alter ist sich jemand der Folgen seines Tuns und Lassens so bewusst, dass er dafür strafrechtlich die Verantwortung übernehmen muss“, so Strobl damals.
Dass er mit seiner überfälligen Initiative von der Ampel-Regierung ignoriert wurde, sorgt nun dafür, dass ein weiter furchtbarer Mord ungesühnt bleiben wird. (AS)

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Author: Kurschatten
Journalistenwatch

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