Marcel Luthe, der Gründer und Vorsitzende der Good Governance Gewerkschaft, hat daran erinnert, dass sein Antrag auf Freigabe der Stasi-Akte von Ex-Kanzlerin Angela Merkel noch immer nicht beantwortet wurde. Da es sich nicht um eine sogenannte Täterakte handele, bestehe kein Anrecht der Öffentlichkeit auf Freigabe, argumentiert die Stasi-Unterlagenbehörde. Auch Merkel selbst verweigert die Veröffentlichung. Dagegen hat Luthe bereits vor über einem Jahr vor dem Berliner Verwaltungsgericht geklagt. „Es ist gesetzlich geregelt, dass derartige Akten auch ohne Zustimmung der Betroffenen herauszugeben sind, wenn sie Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger betreffen, soweit diese ihre zeitgeschichtliche Rolle, Funktions- oder Amtsausübung betreffen. Und das ist bei Frau Merkel meiner Ansicht nach ganz klar der Fall“, erläuterte er damals seinen Standpunkt.
Nicht einmal dem zuständigen Richter wurden die Unterlagen zur Verfügung gestellt, weil -laut Bundesarchiv- „das Bekanntwerden des Inhalts der Urkunden, der Akten, der elektronischen Dokumente oder der Auskünfte dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten“ könnten. Gerade in der gesetzlich festgelegten Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts sieht Luthe die Bestätigung, dass es in der Akte etwas zu erforschen gebe. Denn wenn die Akte nachrichtendienstlich unbedeutend sein sollte und keine Hinweise auf eine Tätigkeit für die Stasi oder einen mit der Stasi befreundeten ausländischen Dienst enthielte, wäre das Oberverwaltungsgericht zuständig.
Auch Maaßen als Unterstützer
Seit vielen Jahren halten sich hartnäckige, wenn auch unplausible Gerüchte, dass Merkel unter dem Deckmantel „IM Erika“ für die Stasi tätig gewesen sein soll. Ob diese oder andere Verbindungen bestanden, lässt sich ohne die Freigabe der Akte nicht aufklären. Luthe betont, dass es ihm nicht um eine politische Hetzjagd auf Merkel gehe, sondern um „maximale Transparenz“. Auch der frühere Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen hatte Luthe damals seine Unterstützung zugesichert. Man könne nicht zulassen, „dass Merkel, ihre Anwälte und die Scholz-Regierung entscheiden, ob ihre Akte eine Täter- oder eine Opfer-Akte“ sei. Dies solle die deutsche Öffentlichkeit entscheiden, so Maaßen. Überhaupt sei es „ein unerträglicher Vorgang, dass alle relevanten Informationen über ihre sozialistische Vorgeschichte, etwaige geheimdienstliche Verstrickungen, über mögliche Verstrickungen ihrer Familie und bemerkenswerte Hintergründe ihrer engsten Mitarbeiter bis heute gegenüber der Öffentlichkeit verschwiegen werden und Menschen, die sich um Aufklärung bemühen, mit negativen Folgen rechnen müssen“, kritisierte er.
Die deutsche Öffentlichkeit wisse über jeden Politiker in Europa mehr als über Merkel und ihr Umfeld.
In der Tat wäre es dringend an der Zeit, dass über die Frau, die Deutschland mehr Schaden zugefügt hat als jeder andere Politiker der Bundesrepublik und die derzeit gerade wieder unter Beweis stellt, dass sie auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt noch ihr Unwesen treibt, endlich mehr bekannt wird, als die wenigen und nichtssagenden Informationen, die sie selbst zur Verfügung gestellt hat.
Dass die zuständigen Stellen diesen Erkenntnisgewinn derart vehement verweigern, trägt zumindest nicht dazu bei, dass die Spekulationen über Merkels Vorleben verstummen. (TPL)
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Author: Kurschatten
Journalistenwatch