Zunächst einmal handelt es sich nur um ein Becherchen Wasser auf den heißen Stein. Denn das heute zur vorliegende „Zustrombegrenzungsgesetz“ stellt im Wesentlichen einen Zustand wieder her, den es bereits gab, ohne dass deshalb die Migration wesentlich reduziert wurde. Im Gegenteil.
Es geht um das kleine Wort „Begrenzung“ und einen Unions-Antrag aus September 2024, als die Ampel noch inklusive FDP intakt war. Das Wort „Begrenzung“ war von der Ampel 2023 aus §1, Absatz 1, Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes gestrichen worden.
Aus
„Die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern.“
wurde
„Die Steuerung des Zuzugs von Ausländern.“
Das will die Union rückgängig machen. Aber auch als der Begriff noch im Gesetz stand, konnte die illegale massenhafte Zuwanderung nicht verhindern werden. Im Gegenteil, im Jahr 2023 wurden 350.000 Asylanträge gestellt, die meisten davon hätten sofort abgelehnt werden müssen.
Warum dann der Antrag? Weil damit der Tatbestand der Illegalität wiederhergestellt wird.
Diese Illegalität allerdings hatte die Unionskanzlerin von 2015 bis 2021 nicht daran gestört, massenhaft Illegale ins Land zu holen und ins Land zu locken. Horst Seehofer nannte es noch als bayerischer Ministerpräsident eine „Herrschaft des Unrechts“. Als Innenminister beteiligte er sich aktiv an dieser „Herrschaft des Unrechts“.
Angela Merkel hatte diese illegale Massenansiedlung von Millionen mit einem „humanitären Imperativ“ begründet. Die Ampel führte diese illegale Massenansiedlung fort. Sie forcierte sie sogar noch.
Aber mit einem wichtigen Unterschied: Die Ampel war zudem bestrebt, die Illegalität dieser Massenansiedlungen zu legalisieren. Das macht sie unter anderem mit der Erleichterung der Einreise von „Fachkräften“ und indem sie den Begriff „Begrenzung“ aus dem Gesetz strich. Aus Asylanten wurden damit offiziell Fachkräfte, was allerdings rein gar nichts über die fachlichen Kompetenzen aussagte.
Kurz gesagt: Einem gesetzeswidrigen Zustand wurde entgegengewirkt, indem man ihn legalisierte.
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Aber zurück zur Union: Die will jetzt einen Zustand wiederherstellen, der unter der Regierung ihrer Unionskanzlerin die illegale Massenmigration nicht verhindert hat. Wozu also dann überhaupt?
Es geht im heute zu beschließenden „Zustrombegrenzungsantrag“ noch um zwei weitere Dinge. Zum einen soll der Familiennachzug für Personen mit subsidiärem Schutz ausgesetzt werden. Allein dass das bisher möglich war, ist ebenfalls ein Rechtsbruch.
Und zum anderen, was tatsächlich Relevanz haben könnte – soll die Bundespolizei deutlich mehr Kompetenzen bei der Abweisung von Asylantragstellern bekommen. Das ist der wesentliche Punkt und entspricht dem, was der Chef der Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz seit Jahr und Tag fordert, wofür er aber immer wieder vom Innenministerium ignoriert oder abgewiesen wurde.
Fazit ist: Wenn dieses Gesetz heute beschlossen wird, heißt das noch lange nicht das Ende der illegalen Massenzuwanderung. Es ist nur ein Rinnsal auf dem heißen Stein.
Die Union hat sich von 2015 bis 2021 unter Angela Merkel nicht daran hindern lassen, diese illegale Massenzuwanderung zu planen, durchzuführen und anzufeuern.
Und die Ampel hat im Sinne der Union und ihrer Kanzlerin die Illegalität mit neuen Gesetzen aufgehoben und die Massenzuwanderung teilweise legalisiert und umgeleitet etwa in eine Fachkräfteanwerbung auf Probe bis zu 18 Monaten.
Gleichzeitig hat man den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft massiv erleichtert und die Wartezeit verkürzt mit dem Resultat, dass, wer in Deutschland bleiben will, woher er auch kommen mag, davon ausgehen kann, dass er Deutschland nie mehr verlassen muss.
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Author:
Alexander Wallasch