München (ots)
Durch den Ausbruch der hochansteckenden Maul- und Klauenseuche (MKS) am 10. Januar 2025 in Brandenburg besteht die Gefahr, dass sich die Tierseuche auf weitere landwirtschaftliche Betriebe ausbreitet. Das kann Auswirkungen auf die Vermarktung von Nutztieren haben, nachdem Deutschland den Status „MKS-frei“ verloren hat. Der Bericht der Staatsregierung hierzu wird heute im Umweltausschuss behandelt und enthält einen aktuellen Überblick von Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche bzw. um ihre Ausbreitung nach Bayern zu verhindern.
Der Vorsitzende des Umweltausschusses Alexander Flierl fordert entschiedenes Handeln:
„Die Maul- und Klauenseuche kann verheerende Auswirkungen auf die Gesundheit der Tiere, die Existenz der Landwirte und unsere gesamte Agrarwirtschaft haben. Als Bundesland mit einer bedeutenden landwirtschaftlichen Tierhaltung wird Bayern umgehend alle notwendigen Schritte einleiten, um eine mögliche Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche zu verhindern. Daher ist es geboten, dass die Staatsregierung dem Landtag und der Öffentlichkeit darlegt, welche Vorkehrungen bereits getroffen wurden und welche weiteren Maßnahmen geplant sind, um Bayern vor einem Ausbruch und damit die Betriebe unserer Bäuerinnen und Bauern effektiv zu schützen.“
Petra Högl, Vorsitzende des Arbeitskreises Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, ergänzt:
„Die MKS ist eine Tierseuche mit gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen für unsere Tierhalter, ganz abgesehen von dem qualvollen Leiden, die sie bei den Tieren verursacht. Die Seuche kann sogar zu einem Strukturbruch in unserer Nutztierhaltung führen. Deswegen müssen wir alles daran setzen, die weitere Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche zu verhindern. Es war absolut richtig, keine Rinder und Schweine auf der Grünen Woche auszustellen. Jetzt ist es wichtig, dass die Biosicherheit eingehalten und gut zusammen gearbeitet wird. Es bleibt zu hoffen, dass der Ausbruch in Brandenburg ein punktuelles, regional eingrenzbares Geschehen bleibt und nachweislich MKS-freie Regionen, wie Bayern, weiterhin uneingeschränkt ihre Produkte verkaufen können.“
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