Von Kai Rebmann
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich – doch manche sind gleicher! Den jüngsten Beleg für diese zynische Binsenweisheit lieferte am Montag das Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Dort mussten sich die mehrfach einschlägig vorbestrafte Klima-Radikale Lilli Gomez (24) und deren Komplizin Regina Stephan (22) wegen eines gemeinschaftlich begangenen Farbanschlags auf das Brandenburger Tor verantworten. So jedenfalls wurde es dem Duo von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt und so wurde es von den beiden Frauen auch eingeräumt.
Das skandalöse Urteil lautete dennoch: Freispruch auf ganzer Linie! Die absurde Begründung: Das Gericht folgte der Einlassung der beiden Angeklagten, wonach sie gewusst haben wollen, dass am Brandenburger Tor – an genau der Stelle, an der sie ihre Schmierereien angebracht haben – ein sogenannter Graffiti-Schutz besteht. Die Staatsanwaltschaft sah darin lediglich eine Schutzbehauptung, konnte das Gericht aber letztlich nicht von dieser durchaus naheliegenden Vermutung überzeugen.
Statt der geforderten Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro (180 Tagessätze zu je 10 Euro) für Gomez und 1.500 Euro (150 Tagessätze zu je 10 Euro) für Stephan beließ es die Richterin bei einem fast schon verständnisvoll klingenden verbalen Zeigefinger in Richtung der Angeklagten: „Sie haben nur dort gemalt, wo Graffiti-Schutz dran war. Es fehlt also der Vorsatz, es dauerhaft zu beschädigen.“
Wie bitte? Wer öffentliches Eigentum – in diesem Fall das Wahrzeichen unserer Hauptstadt – mit Farbe beschmiert, hat nur „gemalt“? Und nur, weil das Brandenburger Tor schon zuvor zum Ziel von kriminellen Aktionen der „Letzten Generation“ geworden war und deshalb über Graffiti-Schutz verfügte, fehlte der Vorsatz, „es dauerhaft zu beschädigen“? Bei derartigen Begründungen darf es wohl nicht verwundern, dass der deutsche Rechtsstaat von kaum noch jemandem ernst genommen wird.
Doch damit noch nicht genug: Ebenfalls „strafmildernd“ wurde den beiden Frauen ausgelegt, dass zum Tatzeitpunkt, dem 16. November 2023, ohnehin eine Reinigungsfirma vor Ort war und diese die Schmierereien entfernen konnte, ehe die Farbe getrocknet war. Ironischerweise waren die Arbeiter just damit beschäftigt, die letzten Spuren eines früheren Anschlags der „Letzten Generation“ auf das Brandenburger Tor zu beseitigen.
Vorbestraft wegen Nötigung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch
Lilli Gomez ist in deutschen Gerichten alles andere als eine Unbekannte. Erst im Dezember 2024 wurde die Klima-Radikale vom Amtsgericht Niebüll (Schleswig-Holstein) wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch zu einer Gesamtstrafe von sieben Monaten Haft verurteilt, ohne Bewährung wohlgemerkt! Darüber hinaus trat Gomez bei weiteren Gelegenheiten einschlägig in Erscheinung: Sachbeschädigung eines Weihnachtsbaums auf dem Pariser Platz (Dezember 2022), Schmierereien an Luxus-Geschäften am Kurfürstendamm (April 2023) sowie Farbanschlag auf die Weltzeituhr am Alexanderplatz (Oktober 2023).
Das jetzt vom Amtsgericht Tiergarten gesprochene Skandal-Urteil wirkt umso befremdlicher, wenn man sich einen weiteren Teil der Einlassung der Angeklagten vor Augen führt. Laut „Bild“ soll Gomez allgemeines Unverständnis über die Verhandlung geäußert haben: „100 Euro Schaden, wie kann man das überhaupt anklagen?“
Wohlgemerkt: Die Staatsanwaltschaft hat für die beiden „Klima-Professionellen“ Tagessätze in Höhe von nur 10 Euro beantragt. Diese Sätze richten sich bekanntlich nach den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen und entsprechen 1/30 des monatlich zur Verfügung stehenden Einkommens. Das lässt erahnen, mit welchen Beiträgen die deutsche Gesellschaft – etwa mit Blick auf das Sozialversicherungssystem – hier in Zukunft noch zu rechnen haben wird.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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