• 10. Januar 2025

Bürgergeld: Weniger Widersprüche, leichter Anstieg bei Klagen // BA-Presseinfo Nr. 04

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Jan. 10, 2025

Nürnberg (ots)

· 2024 sank die Zahl der Widersprüche, die der Klagen stieg geringfügig an

· Widerspruchsquote in Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung (gE) liegt bei rund 1,8 Prozent

Im Jahr 2024 gingen 423.357 Widersprüche in den Jobcentern ein – das sind 2.002 weniger als im Vorjahr. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der Klagen um 851 von 47.934 auf 48.785.

Am häufigsten wurden Widersprüche gegen Entscheidungen zur Berechnung von Wohnkosten, der Anrechnung von Einkommen/Vermögen sowie der Aufhebung und Erstattung von Bürgergeld eingelegt. Die meisten Widersprüche fallen unter die Kategorie „Sonstiges“, die verschiedene Gründe, wie beispielsweise das Einbehalten von Bürgergeld bei Überzahlungen, das Abführen von Geldleistungen an andere Behörden und die fehlende Mitwirkung, zusammenfasst.

Bei den Klagen gab es einen leichten Anstieg. Mehr Klagen wurden etwa gegen Leistungsminderungen eingereicht. Mit Auslaufen des Sanktionsmoratoriums Ende 2022, haben die Jobcenter seit Anfang 2023 wieder mehr Leistungsminderungen ausgesprochen. Trotz des Anstiegs liegt die Zahl der Klagen mit 48.785 unter dem Niveau von 2022 (50.893).

Erledigte Widersprüche und Klagen

2024 haben die Jobcenter 422.201 Widersprüche bearbeitet und entschieden. Zwei Drittel davon wurden zurückgewiesen oder durch die Leistungsberechtigten selbst zurückgezogen. Bei 137.013 Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert, am häufigsten, weil fehlende Unterlagen nachgereicht oder Mitwirkungspflichten nachgeholt wurden (62.194). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde in 40.793 Fällen festgestellt.

57.014 Klagen wurden im vergangenen Jahr durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden etwa 66 Prozent abgewiesen oder zurückgenommen, rund 34 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung.

Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung weiterhin gering

Die Widerspruchs- und Klagequoten können nur für die gemeinsam eingerichteten Jobcenter* – also Jobcenter, die von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen gemeinsam betrieben werden, – berechnet werden. Diese versandten 2024 rund 19,7 Millionen Leistungsbescheide, gegen die 363.955 Widersprüche und 39.199 Klagen eingereicht worden sind. Die Widerspruchsquote stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte von 1,7 auf 1,8 Prozent, während die Klagequote unverändert bei 0,2 Prozent blieb.

Die Quoten sind Schätzwerte, da gegen denselben Bescheid auch mehrfach Widerspruch eingelegt werden kann.

*Hinweise für Redaktionen

– Für die Jobcenter gibt es zwei unterschiedliche Organisationsmodelle. In sog. „gemeinsamen Einrichtungen (gE)“ arbeiten Bundesagentur für Arbeit (BA) und die jeweilige Kommune zusammen und betreiben die Jobcenter gemeinsam. 2024 wurden 300 von 404 Jobcentern in dieser Form organisiert. Bundesweit betrieben 104 zugelassene kommunale Träger (zKTs) die Jobcenter in kommunaler Eigenverantwortung, also ohne Beteiligung der BA.

– Die in dieser Presseinformation genannten Zahlen werden für beide Organisationsformen zusammen veröffentlicht, da auch die Jobcenter in kommunaler Trägerschaft der Statistik der BA nach festgelegten Kriterien Daten zu Widersprüchen und Klagen liefern. Einzige Ausnahme ist der Absatz zur Widerspruchs- und Klagequote: Die BA kennt die Zahl der verschickten Leistungsbescheide nur für die gemeinsamen Einrichtungen. Deswegen werden bei den rechnerischen Quoten nur die eingegangenen Widersprüche und Klagen der gemeinsamen Einrichtungen berücksichtigt.

– Statistische Informationen zu Widersprüchen und Klagen im Internet

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Straße 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0911/179-2217
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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