• 9. Januar 2025

Grenzenlose Verachtung für das Opfer: „Nein“ von 12-jährigem Gruppenvergewaltigungsopfer reicht nicht – Syrer erhält Freispruch

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Jan. 8, 2025
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Wer dachte, dass in der österreichischen Justiz die Uhren anders ticken, täuscht: Im Prozess um die  Gruppenvergewaltigung eines 12-jährigen Mädchens in Wien wurde einer der Angeklagten, der mit 18 weiteren das Mädchen vergewaltigt haben soll, freigesprochen. Vorher legte der 17-jährige Syrer dem Anwalt das Mädchens 100 Euro auf den Tisch.

Im Wiener Landesgericht fiel Anfang der Woche ein Urteil, dass nur noch fassungslos macht und zeigt, dass auch der österreichischen Rechtsprechung die seelische und körperliche Unversehrtheit eines 12jährigen Mädchens nichts wert ist. In der Strafsache wurde einem 17jährigen Syrer vorgeworfen, dass er Anfang 2023 mit 17 Komplizen in einer Parkgarage beim Wiener Hauptbahnhof die 12-Jährige immer wieder vergewaltigt haben soll.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten, der 2015 mit seiner Familie nach Österreich hereinflüchtete, vor: „Das Opfer teilte ihm mehrfach mit, die geschlechtliche Handlung nicht zu wollen.“ Der mutmaßliche Täter machte geltend, dass der Kontakt zwischen ihm und dem Mädchen über Snapchat-Daten begann. Beim zweiten Treffen lockte er dann die 12-Jährige in ein Parkhaus. Dort kam es zu Oralsex, obwohl das Mädchen sagte, das nicht zu wollen: „Ich habe mehrmals gesagt, ich will nicht. Er hat meinen Kopf gepackt. Ich habe keinen Ausweg gesehen“, schilderte das Mädchen.

Eine Gutachterin stellte laut dem Kurier fest, dass das Opfer keine bleibenden Schäden davonträgt. Der Anwalt der Familie des Opfers zeigte sich verwundert über ein gerichtliches Gutachten: „Meiner Mandantin geht es sehr schlecht. Sie musste ihren Wohnort und die Schule wechseln. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Gutachterin keine posttraumatische Belastungsstörung attestierte.“ Und er zitiert aus einem Chat-Verlauf mit einem Freund. „Scheiß Nutte“ ist noch eine der höflicheren Bezeichnungen.

Dann zeigt der Syrer seine grenzenlose Verachtung gegenüber dem Opfer, als er beim Prozess in seine Hosentasche greift, und zwei 50-Euro-Scheine heraus kramt, die er dem Opferanwalt auf den Tisch legt. Für die Mutter des Mädchens ist das purer Hohn.

Dann das Urteil: Freispruch wegen Zweifeln an der Gewaltanwendung. Die Worte der vorsitzenden Richterin Martina Hahn : „Wir haben hier zwei sehr junge Menschen, denen wenig vorgelebt worden ist, wie Sexualität gelebt wird.“ Sein Wissen habe er der Angeklagte aus dem Internet. „Es passiert oft, dass man erst nein sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt.“

In den sozialen Netzwerken macht sich nicht nur pures Entsetzten ob des unglaublichen, menschenverachtenden Urteils breit:

(SB)

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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch

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