Wiesbaden (ots)
In einer öffentlichen Sitzung entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Anerkennung von politischen Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Die Sitzung findet am 13. und 14. Januar 2025, jeweils ab 9:00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal) statt.
Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane zur bevorstehenden Bundestagswahl verbindlich fest,
1. welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Diese Parteien können Wahlvorschläge bei den Landes- und Kreiswahlleitungen einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften vorlegen zu müssen.
2. welche sonstigen Vereinigungen, die der Bundeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl des 21. Deutschen Bundestages angezeigt haben, für diese Wahl als Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz anzuerkennen sind und damit Wahlvorschläge bei den Landes- und Kreiswahlleitungen einreichen können, für die sie unter anderem entsprechende Unterstützungsunterschriften nachweisen müssen.
Gegen eine Feststellung des Bundeswahlausschusses kann eine Partei oder Vereinigung innerhalb von vier Tagen nach Bekanntgabe eine Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht erheben. Das Bundesverfassungsgericht muss dann bis zum 23. Januar 2025 über die Beschwerden entscheiden. Bis zur Entscheidung müssen die Wahlorgane die Partei oder Vereinigung wie eine wahlvorschlagsberechtigte Partei behandeln.
Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 7. Januar 2025, 18:00 Uhr haben 56 Vereinigungen der Bundeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Bundestagswahl 2025 angezeigt (2021: 87 Beteiligungsanzeigen).
Wichtige Hinweise:
Alle Medienvertreterinnen und -vertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung.
Alle anderen Besucherinnen und Besucher müssen vor Betreten der Bundestagsgebäude eine Eingangskontrolle durchlaufen und sich dabei ausweisen. Dazu wird empfohlen, sich bis 10. Januar 2025, 10:00 Uhr unter Angabe des Namens, Vornamens und Geburtsdatums bei [email protected] anzumelden. Die Daten der Besucherinnen und Besucher werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit.
Wer sich nicht vorab anmeldet, aber dennoch an der Sitzung des Bundeswahlausschusses teilnehmen möchte, kann auch direkt zum Eingang des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses (Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1) kommen. Wegen der notwendigen Überprüfung ist in diesem Fall jedoch mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Die Sitzung wird live im Internet (www.bundestag.de) übertragen. Im Nachgang ist sie in der Mediathek des Bundestages (www.bundestag.de/mediathek) abrufbar.
Weitere Informationen der Bundeswahlleiterin finden sich im Internet unter www.bundeswahlleiterin.de.
Die Bundeswahlleiterin informiert ab sofort auch auf einem WhatsApp-Kanal rund um die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025. Aktuelle Informationen zum Wahlverfahren, Hinweise auf wichtige Fristen und Termine sowie Richtigstellungen möglicher Falschinformationen finden Sie ab sofort im Kanal „Bundeswahlleiterin“. Folgen Sie uns gern durch einen Klick auf „Abonnieren“.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de zu finden.
Pressestelle, Telefon: 0611 75-3444 www.bundeswahlleiterin.de/kontakt
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