• 23. Dezember 2024

Die Bundesregierung und die Deportation wehrfähiger Ukrainer

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Dez 22, 2024

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Wir fragen also nach:

„Das BPA (Bundespräsidialamt) hat nun allerdings mitgeteilt, dass konkret Ihr Ministerium mit den geplanten ukrainischen im Austausch steht. Sie könnten die Fragen beantworten. Wollen Sie mir die Fragen beantworten?“

Das will das Arbeitsministerium nicht auf sich sitzen lassen und leitet unsere Nachfrage an die Bundesregierung (BPA) zurück! Und die antwortet dann wie folgt:

„Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die uns die Kolleg*innen von BMAS weitergeleitet haben. Als „eine Regierungssprecherin“ (ohne Nennung meines Namens) kann ich Ihnen dazu Folgendes mitteilen: „Über die Ausgestaltung der angesprochenen Einrichtung wird derzeit auf Fachebene gesprochen. Eine Federführung des BMAS ist nicht gegeben. Wie mitgeteilt sind weitere Details noch zu klären.“

Das ist kurios und wäre nur dann vernünftig erklärbar, wenn es etwas zu verheimlichen gäbe, das von besonderer Relevanz wäre und das man nicht öffentlich diskutiert haben will.

Nochmal: Über die Planung einer ukrainischen Behörde in Deutschland gibt es offiziell keine Geheimhaltungsstufe, denn auch die müsste man begründen.

Was ebenfalls klar ist: Eine Behörde eines fremden Staates in Deutschland wäre ungesetzlich. Ist das der Grund für die Geheimniskrämerei? Ist man noch in der Findungsphase, wie man es der ukrainischen Armeeführung und einem neu zu gründenden ukrainischen Ministerium bestmöglich machen kann, die Hand nach den wehrfähigen Ukrainern in Deutschland auszustrecken?

Hat die Bundesregierung solcherlei juristische Fragen an das Justizministerium verwiesen? Auch dort haben wir nachgefragt. Der Justizminister will davon aber auch nichts wissen und antwortet:

„Dem Bundesministerium der Justiz liegen zu der von Ihnen geschilderten Angelegenheit keine Erkenntnisse vor.“

Aber der Justizminister belässt es nicht dabei. Gegenüber Alexander-Wallasch erklärt seine Sprecherin besonders hilfreich:

„Für die Beziehungen der Bundesregierung zur Ukraine ist grundsätzlich das Auswärtige Amt zuständig. Für Fragen zu Migration und Rückkehr ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesinnenministerium zuständig. Bitte wenden Sie sich an die Pressestellen der genannten Ministerien.“

Und damit finden wir uns dann mit unseren Fragen auf einer endlosen Kreisbahn wieder. Denn das Auswärtige Amt hatte sich, wie eingangs erwähnt – heute morgen am vierten Advent gemeldet und mitgeteilt, der Antwort der Bundesregierung sei nichts hinzuzufügen.  

Bleibt nur noch das Bundesinnenministerium, das laut Bundesjustizministerium ebenfalls zuständig sein soll. Das Ministerium von Nancy Faeser immerhin bestreitet gar nicht, schon die Finger im Spiel zu halten:

„Das BMI ist innerhalb seiner Zuständigkeiten eingebunden.“

Zusammengefasst: Der hier gegenüber Alexander-Wallasch.de vorgeführte Stille-Post-Kreisverkehr der Ministerin lässt Zweifel zu, dass es diese Bundesregierung ernst nimmt mit einer gesetzlich garantierten Auskunftspflicht gegenüber Journalisten und einer Gewährleistung der Pressefreiheit.

Das ist ein Punkt. Aber der viel relevantere Punkt ist jener, an dem sich die Bundesregierung offenbar gerade im Hinterzimmer hunderttausende Ukrainer wie Jagdbeute zurecht legt, um sie im rechten Moment zur Schlachtbank zu führen.

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Author:
Alexander Wallasch

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