• 23. Dezember 2024

EU verbietet den Schneemann im Garten

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Dez 22, 2024
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Es klingt wie ein Scherz, doch es ist bitterer Ernst: Die EU hat den Schneemann ins Visier genommen. Das beliebte Wintervergnügen aus Schnee drei Kugeln zu formen, könnte bald Geschichte sein. Grund ist die neue Verordnung D-8u09809, die den privaten Umgang mit Schnee im heimischen Garten streng regelt. Ohne behördliche Genehmigung darf Schnee nicht mehr vom eigenen Rasen entfernt werden. Begründung: Schnee schützt den Boden vor Erwärmung und leistet so einen Beitrag zum Klimaschutz. „Jede entwendete Schneeflocke könnte den Planeten weiter aufheizen“, heißt es aus Brüssel.

Gastbeitrag von Meinrad Müller

Schneemann als Gefahr für den EU-Frieden

Doch der Klimaschutz ist nur ein Teil des Problems. Laut Verordnung 479i8/23 birgt der Schneemann auch kulturelle Risiken. In internen Dokumenten der EU wird er als „Relikt germanischen Heidenkults“ bezeichnet, das Kinder in die Irre führen könnte. „Ein Wesen zu verehren, das nicht von der EU autorisiert wurde, ist mit unseren Werten unvereinbar“, erklärte ein Sprecher. Auch die symbolische Bewaffnung mit einem Besen sorgt für Unruhe: „Der Schneemann mit Reisigbesen sendet das falsche Signal und könnte Kinder zu Gewalt inspirieren.“

Karotten und Kohle: Ressourcenverschwendung

Die Nase des Schneemanns, traditionell eine Karotte, steht ebenfalls in der Kritik. Der Transport dieser Gemüsesorte aus Spanien im Winter sei ökologisch unverantwortlich. Noch schlimmer: Die Steinkohleaugen. Sie stammen häufig aus Importen und werden als „Energieverschwendung mit klimatischen Konsequenzen“ verurteilt. Auch der Hut des Schneemanns, oft ein alter Zylinder, verstößt gegen die EU-Textilentsorgungsrichtlinie 43234/19

Bußgeld statt Bauvergnügen

Um die Verordnung durchzusetzen, werden ab 2026 mobile Kontrollen eingeführt. Wer ohne Genehmigung einen Schneemann baut, riskiert eine Strafe von bis zu 500 Euro. Genehmigungen gibt es nur nach Vorlage eines Klimagutachtens und einer detaillierten Bauanleitung. Selbst mit allen Formularen bleibt das Vergnügen teuer: Die Bearbeitungsgebühr beträgt mindestens 200 Euro – pro Schneemann.

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Author: Rasender Reporter
Journalistenwatch

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