Die Entscheidung sei schon tags zuvor gefallen, wie aus einer Mitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom Donnerstag in Berlin hervorgeht. Es handelt sich um Mittel aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz. Das Gesetz sieht vor, dass Erlöse aus den Versteigerungen von Offshore-Windkraft-Flächen als Strukturhilfe an die Fischerei fließen sollen.
Der Sprecher des Deutschen Fischereiverbands in Hamburg sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Der Verband freut sich, dass der Beschluss dieses Jahr noch gefallen ist. Damit hat man fast nicht mehr gerechnet.“ Schleswig-Holsteins Fischereiminister, Werner Schwarz (CDU), teilte mit: „Auf diese Entscheidung hat insbesondere unsere heimische Krabbenfischerei schon länger händeringend gewartet.“
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