Berlin (ots)
- Mit konsequenter Kreislaufwirtschaft im Bausektor könnten bis 2045 bis zu 60 Millionen Tonnen CO2 und 66 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden
- Klimaschutz durch Kreislaufwirtschaft gelingt nur mit öffentlicher Hand: Nur 13 Prozent der öffentlichen Bauaufträge berücksichtigen Nachhaltigkeitskriterien
- DUH fordert verbindliche Vorgaben für kreislauffähiges Bauen von Bund und Ländern und veröffentlicht Handlungsleitfaden für öffentliche Ausschreibungen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert von Bund und Ländern mehr Kreislaufwirtschaft im Baubereich. Durch deren konsequente Umsetzung könnten im gesamten Bausektor bis 2045 bis zu 60 Millionen Tonnen CO2 und 66 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden. Denn Maßnahmen wie der Bestandserhalt, die Wiederverwendung von Bauteilen oder das Recycling von Baustoffen sparen sowohl Rohstoffe als auch erhebliche Mengen des Klimagases CO2 ein. Den größten Hebel zur Umsetzung sieht die DUH in einer ökologischen öffentlichen Beschaffung. Aktuelle Zahlen der Vergabestatistik belegen jedoch, dass nur rund 13 Prozent der öffentlichen Bauaufträge Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Bislang fehlen entsprechende verpflichtende Vorgaben durch Bund und Länder. Die DUH hat daher einen Handlungsleitfaden für vorbildliche Ausschreibungen veröffentlicht.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Deutschland verfügt mit etwa 500 Milliarden Euro über einen der größten öffentlichen Beschaffungsmärkte in Europa. Die öffentliche Hand hat damit ein riesiges Potenzial, den Markt für umwelt- und ressourcenschonendes Bauen zu beeinflussen. Hinzu kommt, dass aufgrund von Mindesteffizienzstandards der EU-Gebäuderichtlinie eine Sanierungswelle für Nichtwohngebäude auf die öffentliche Hand zurollt. Trotzdem setzen Bund und Länder noch immer auf ressourcenintensiven Neubau mit Neumaterial und unökologischen, nicht trennbaren Baumaterialien. Wir fordern deshalb, dass ganzheitliche Ökobilanzen, Umbau statt Abriss und Neubau, Wiederverwendung und Recycling bei öffentlichen Bauaufträgen verpflichtend berücksichtigt werden müssen. Gute erste Ansätze dafür gibt es bereits in den Bundesländern Berlin und Baden-Württemberg.“
In einem neuen Leitfaden hat die DUH die wichtigsten Kreislaufwirtschaftsaspekte für öffentliche Bauaufträge benannt und Praxisbeispiele zusammengefasst. So besteht in Berlin bereits eine Begründungspflicht für die Nichteinhaltung bestimmter Kreislaufwirtschaftsanforderungen bei öffentlichen Aufträgen. Auftragnehmer werden so effizient zu mehr Nachhaltigkeit verpflichtet. Baden-Württemberg hat erfolgreich einen CO2-Schattenpreis für öffentliche Baumaßnahmen eingeführt. Durch die Abbildung eines CO2-Preises, der auch die Umweltfolgekosten eines Neubaus realistisch einpreist, wird Recyclingmaterial oder eine Bestandssanierung im Vergleich wirtschaftlich attraktiver.
Link:
Den DUH-Leitfaden zur Integration von Kreislaufwirtschaftskriterien in der öffentlichen Beschaffung von Bauleistungen finden Sie hier: https://l.duh.de/p241219
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, [email protected]
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, [email protected]
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, [email protected]
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