Das Berliner Landgericht hat entschieden, dass die Bezeichnung „Schlepperin“ im Zusammenhang mit der EU-Abgeordneten Carola Rackete rechtlich zulässig ist. Das Urteil vom 2. Dezember stellt klar, dass es sich hierbei um zulässige politische Kritik handelt und nicht um üble Nachrede.
Carola Rackete wurde 2019 in Italien festgenommen, nachdem sie 53 Migranten von der libyschen Küste nach Europa gebracht hatte. Ihr wurde „Beihilfe zur illegalen Einwanderung“ vorgeworfen. Nach einem Social Media Beitrag der AfD-Delegation der EU klagte sie diese vor dem Berliner Landgericht wegen der Bezeichnung „Sea-Watch-Schlepperin“ unter dem Vorwurf der „Üblen Nachrede“ (Streitwert: 15.000 Euro).
Petr Bystron, EU-Abgeordneter der AfD, begrüßt dieses Urteil. Bereits 2018 hatte Bystron Strafanzeigen gegen Rackete und andere NGOs eingereicht, denen er vorwirft, Beihilfe zur illegalen Migration zu leisten. Die Entscheidung könnte Signalwirkung haben, da sie als Präzedenzfall für ähnliche Klagen dient. NGOs wie „Sea-Watch“, „Mission Lifeline“ und „SOS Méditerranée“ waren in der Vergangenheit wiederholt Ziel von Kritik und juristischen Verfahren.
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Author: Rasender Reporter
Journalistenwatch