Inmitten einer Flut von Skandalurteilen, bei denen migrantische Kriminelle zu Witzstrafen verurteilt, für schuldunfähig erklärt oder gleich freigesprochen wurden, hat das Dortmunder Landgericht gezeigt, dass der deutsche Rechtsstaat zumindest in Teilen noch funktioniert. Gestern sprach es fünf Polizisten frei, die im Zusammenhang mit dem Tod des angeblich 16-jährigen, in Wahrheit aber über 20-jährigen Senegalesen Mouhamed Dramé angeklagt waren. Dieser hatte im Augst 2022 auf dem Gelände einer Jugendeinrichtung randaliert und sich, möglicherweise in Selbstmordabsicht, ein Messer vor den Bauch gehalten. Um ihn zu entwaffnen, hatte der Dienstgruppenleiter den Einsatz von Pfefferspray angeordnet. Daraufhin bewegte Dramé sich mit dem Messer in der Hand auf die Beamten zu. Als der eingesetzte Taser ihn nicht aufhielt, feuerte einer der Polizisten die tödlichen Schüsse ab. Linke und ihre Medien hatten alles versucht, um aus dem Fall einen Akt rassistischer Polizeigewalt à la George Floyd zu machen.
Damit drangen sie glücklicherweise nicht durch. Das Gericht folgte weitgehend den Anträgen der Verteidigung. Auch die Staatsanwaltschaft hatte ihren Antrag geändert und für vier von fünf Angeklagten Freisprüche sowie zehn Monate Bewährungsstrafe für den Einsatzleiter gefordert. In der Urteilsbegründung wurde festgestellt, dass der Einsatz von Pfefferspray rechtmäßig und das einzig geeignete Vorgehen gewesen sei. Einen Psychologen und Dolmetscher herbeizuziehen, hätte zu lange gedauert. Dem Einsatzleiter wurde bescheinigt, Dramé mit seinem Vorgehen an einem Suizid habe hindern wollen. Die Polizisten hätten davon ausgehen müssen, in Gefahr zu sein, als Dramé sich mit einem Messer auf sie zu bewegte, wenn dieser sie auch nicht habe angreifen wollen, sondern lediglich versucht habe, vor dem eingesetzten Pfefferspray zu flüchten.
Polizisten müssen wieder einmal den Kopf für eine katastrophal verfehlte Migrationspolitik hinhalten
Zwar fragt man sich, wieso das Gericht die Absichten eines offenbar geistig verwirrten Mannes, der sich nicht mehr dazu äußern kann, so genau zu kennen meint, immerhin blieb den Polizisten, die durch die linke Hetzkampagne gegen sie bereits gestraft genug sind, aber eine weitere Schädigung ihres Rufes und die Zerstörung ihrer Karriere erspart, zumal sie ohnehin nur wieder einmal den Kopf für eine katastrophal verfehlte Migrationspolitik hinhalten mussten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Nebenklage und die Staatsanwaltschaft denken darüber nach, Revision vor dem Bundesgerichtshof einzulegen.
Nach der Urteilsverkündung skandierten einige Prozessbesucher „Justice for Mouhamed – Das war Mord“, worauf das Publikum zum Verlassen des Saales aufgefordert wurde. Am Abend zogen rund 300 Demonstranten durch die Dortmunder Nordstadt und auch zur Nordwache, wo die freigesprochenen Polizisten 2022 eingesetzt waren. Das Revier musste von zahlreichen Polizisten gesichert werden, bis der Mob nach dem Grölen polizeifeindlicher Parolen abzog. Diese „Aktivisten“ werden den Fall natürlich nicht auf sich beruhen lassen und weiter an der Mär von der rassistischen Polizei stricken. Immerhin verhinderte das Landgericht, dass diese sich auch in juristischen Strafen niederschlug. Den Polizisten kann man nur wünschen, dass der Bundesgerichtshof das Urteil bei einem eventuellen Revisionsverfahren bestätigt. Denn diese Beamten hätten niemals angeklagt werden dürfen und dass die politisierte Staatsanwaltschaft überhaupt diesem perfiden Kriminalisierungsversuch nachgab, zeigt die Schieflage dieses „Rechtsstaats“. (TPL)
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Author: Kurschatten
Journalistenwatch