• 27. Dezember 2024

Woker Wirrsinn in Deutschland: Trans-Person aus Dortmund kassiert mit Klagen Tausende Euro

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Dez 13, 2024
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Das ist Deutschland: Eine sogenannte Transperson aus Dortmund hat in den vergangenen Jahren laut dem Arbeitsgericht Bielefeld 239 Klagen gegen Arbeitgeber geführt und im Zeitraum der letzten sieben Monate insgesamt 25.000 Euro an Schadensersatz erstritten.

Der Wahn der „Woken Kultur“ hat in Deutschland mittlerweile absurde Ausmaße angenommen. Ein Beispiel ist eine 47-jähre, sogenannte Trans-Person aus Dortmund. Die Person hat in den vergangenen Jahren insgesamt 239 Klagen gegen Arbeitgeber geführt – und dabei nicht weniger als 240.000 Euro an Schadenersatz erhalten. Das perfide dabei: Jeder dieser Fälle basiert auf vermeintlicher Diskriminierung, die auf die feinste Nuance im Arbeitsumfeld fokussiert ist.

Bereits das Fehlen eines „d“ für „divers“ in einer Stellenanzeige kann für einen Arbeitgeber eine teure Falle werden. Die klagewütige Trans-Person, die von Bürgergeld lebt, hat dies dank des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bis zur Perfektion ausgenutzt. Selbst wenn der Arbeitgeber keine Diskriminierung beabsichtigte, sind die Gerichte schnell bereit, zugunsten der Klagepartei zu entscheiden – auch wenn der Schadenersatz die Grenze von 7.000 Euro überschreiten kann. Diese Zahlungen sind für die Trans-Person steuerfrei und dürfen nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden.

Die Person, die 2012 mit einer Geschlechtsumwandlung begann, aber wegen ihrer noch nicht vollständig veränderten Stimme auf die Bezeichnung als Frau verzichtet, nutzt jede Gelegenheit für eine Klage. Sie ist seit zwölf Jahren arbeitslos und hat in dieser Zeit 1.577 Bewerbungen geschrieben – ohne Erfolg. Doch anstatt sich den Herausforderungen des Arbeitsmarkts zu stellen, wurde der Weg der juristischen Auseinandersetzung zu einer lukrativen Einkommensquelle. In einer der jüngsten Klagen ging es um eine Anzeige für eine „Bürokaufmann/-frau“-Stelle eines Unternehmens im Kreis Gütersloh. Die Trans-Person fühlte sich durch das Fehlen des „d“ für Diversität und die Erwähnung eines „jungen Teams“ diskriminiert und verklagte das Unternehmen auf 7.500 Euro Schadensersatz.

Wie das Westfalen-Blatt berichtet, sprach das Arbeitsgericht Bielefeld, das in ähnlichen Fällen regelmäßig zugunsten der Klägerin entscheidet, der Person ein Schmerzensgeld von 3.750 Euro zu. Laut dem Vorsitzenden Joachim Klevemann habe die Klagewelle der Trans-Person einen beachtlichen Betrag von mindestens 240.000 Euro eingebracht – und das nur, wenn man von einem Minimum von 1.000 Euro pro Klage ausgeht.

Dieses Vorgehen von vielen Bürgern in Deutschland zunehmend als Symbol für den „Woken Wahnsinn“ angesehen, der das Land immer mehr überfordert. Das System begünstigt Klagen, die oft weit über das Ziel hinaus schießen und zu einem finanziellen Selbstläufer für jene werden, die die systemischen Lücken ausnutzen. Während die Realität des Arbeitsmarkts in Deutschland weiter in die Krise rutscht, blüht der juristische Markt für Klagen über vermeintliche Diskriminierung auf.

Wie lange kann es noch gut gehen, wenn der Staat und die Gerichte diesen Woke-Wahnsinn aktiv  unterstützen und Arbeitgeber immer mehr in die Ecke drängen?

(SB)

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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch

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