Jedes Jahr findet am 25. November der „Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ statt. Es ist enorm wichtig, dazu aufzurufen, denn diese Gewalt nimmt auch hierzulande immer mehr zu. Es gibt sie leider seit Anbeginn der Menschheit, und es sollte ganz grundsätzlich immer auf Männer eingewirkt werden, dass sie ihre physische Überlegenheit niemals gegen Frauen anwenden dürfen, um sie gegen ihren Willen zu etwas zu zwingen.
Darüber hinaus ist es unerlässlich, über Ideologien aufzuklären, die die Vorrangstellung der Männer über Frauen vermitteln und auch noch in speziellen Bereichen Gewalt legitimieren. Hierbei ist vor allem der Politische Islam zu nennen.
Am vergangenen Montag, dem diesjährigen Tag gegen Frauengewalt, fand auch der Berufungsprozess gegen mich wegen der BPE-Kundgebung vom 8.10.2020 in Hamburg zur Aufklärung über den Politischen Islam statt. Bei dieser vierstündigen Kundgebung hatte ich unter anderem auch das Thema Frauenunterdrückung und Gewalt gegen unverhüllte Frauen behandelt, was durch einige Bestandteile dieser Ideologie ausgelöst wird. Insgesamt klärte ich, wie immer, differenziert und faktengestützt auf, aber wenige isoliert herausgepickte Sätze meiner Ausführungen hierüber führten zu einem langen Gerichtsverfahren wegen „Volksverhetzung“, worüber noch zu berichten sein wird.
Kommen wir zunächst zur Definition „Was ist Politischer Islam“: Prof. Dr. Susanne Schröter, Leiterin des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Vorstandsmitglied des „Deutschen Orient-Instituts“ und Wissenschaftliche Beirätin der „Dokumentationsstelle Politischer Islam“ in Wien sagte hierzu am 13.12.2019 im Rahmen eines ausführlichen Gespräches mit dem Deutschlandfunk:
„Politischer Islam bedeutet, dass man ein fundamentalistisches Islamverständnis hat. Das heißt, dass man die wesentlichen Quellen des Islam, vor allem den Koran und die Sunna, also die Überlieferung zum Leben Mohammeds, dass man die in einer wortwörtlichen Weise nimmt.“
Anhänger des Politischen Islams fassen also die Anweisungen aus dem Koran, die vor 1400 Jahren geoffenbart wurden, wörtlich auf und verstehen sie als Handlungsanleitung für die heutige Zeit. Dadurch ergibt sich ein hochproblematisches Frauenbild, das dem Mann untergeordnet ist. So wird beispielsweise unter dem Androhen von Schlagen die Gehorsamkeit gegenüber Männern eingefordert, wie in dem bekannten Vers 34 der Sure 4 definiert, auch „Prügelvers“ genannt. Alle in diesem Beitrag zitierten Koranverse sind von der Internetseite „islam.de“, die vom Zentralrat der Muslime in Deutschland verwaltet wird und den gängigen Koranübersetzungen entspricht:
„Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz für sie ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen Allah demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah es hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, – ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß.“
Damit sind in der Ehe Maßnahmen gegen die Frau bis hin zur Gewalt erlaubt, sobald der Mann nur ihren Widerspruch befürchtet. Darüber hinaus soll die Frau ihrem Mann laut Sure 2 Vers 223 auch jederzeit sexuell zu Willen sein:
„Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt.“
Dies bedeutet, dass der Mann jederzeit Recht auf den Geschlechtsverkehr in der Ehe hat, selbst wenn die Frau es mal nicht wünschen sollte. Im Prinzip bedeutet dies einen Freifahrtsschein für Männer, der bis hin zur Vergewaltigung in der Ehe gehen könnte. Auch wenn in diesem Vers noch vermerkt ist, dass die Männer „Gutes“ für sich selbst vorausschicken sollten.
Moslemische Frauen sollen sich verhüllen, damit sie nicht der Belästigung durch Männer ausgesetzt werden, wie in Sure 33 Vers 59 festgelegt:
„O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, daß sie erkannt und so nicht belästigt werden.“
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass nicht verhüllte Frauen Gefahr laufen können, von radikalen Anhängern des Politischen Islams belästigt zu werden.
Laut dem bekannten Islamwissenschaftler Prof. Dr. Tilman Nagel, der 16 Bücher über den Islam verfasst hat, sehen Scharia-Gelehrte im Falle einer nicht züchtigen Bekleidung die Frau als die Täterin und nicht den Mann, dessen Libido dadurch erregt worden sein könnte. Daher richten sich in Ländern, in denen der Politische Islam herrscht und die Scharia geltendes Gesetz ist, zu verhängende Sanktionen gegen sie.
Dies bestätigte auch der islamische Rechtsgelehrte Yusuf al-Qaradawi, der bis 2022 Vorsitzender des Europäischen Rates für Fatwa und Forschung und damit Europas höchster Rechtsgelehrter im Islam war. Er äußerte am 11. Juli 2004 gegenüber dem britischen „Telegraph“:
„Weibliche Vergewaltigungsopfer müssen bestraft werden, wenn sie bei einem sexuellen Überfall unangemessen angezogen sind. Mit ihrer Kleidung oder ihrem Verhalten sind diese Frauen schuldig, einen sexuellen Angriff zu provozieren.“
Zudem werden in strengen Scharia-Ländern Frauen immer wieder wegen „außerehelichem Sex“ verurteilt, wenn sie vergewaltigt wurden. International bekannt wurde der Fall der Norwegerin Marte Deborah Dalelv, die 2013 in Dubai nach dem schlimmen Trauma ihrer Vergewaltigung auch noch mit 16 Monaten Haft bestraft wurde. Die „Welt“ berichtete:
„Sie habe mit dem Sex vor der Ehe „zina“, also Unzucht begangen, die nach dem islamischen Rechtssystem der Scharia verboten ist.“
Erst, nachdem sich Amnesty International intensiv für sie eingesetzt und die norwegische Regierung Druck ausgeübt hatte, wurde sie begnadigt.
Es sind damals noch weitere derartige Fälle bekannt geworden, wie die „Welt“ in ihrem Bericht von 2013 meldete:
Vor drei Jahren verurteilte ein Gericht in Abu Dhabi eine 18-jährige Frau zu einem Jahr Gefängnis, nachdem sie die Gruppenvergewaltigung durch sechs Männer angezeigt hatte.
Im Jahr 2008 wurde eine Australierin von drei Männern unter Drogen gesetzt, brutal vergewaltigt und schwer verletzt. Sie wurde ebenfalls zu einer Gefängnisstrafe von elf Monaten verurteilt.
Im Dezember 2012 musste eine britische Geschäftsfrau, die von drei Männern in Dubai missbraucht worden war, eine Strafe von 257 Dollar zahlen – unter anderem, weil sie in der Öffentlichkeit Alkohol getrunken hatte.
Der Britin Zara, die 2016 in Dubai von zwei Männern gruppenvergewaltigt wurde, drohte gar die Todesstrafe, worüber ebenfalls die „Welt“ informierte:
Der Urlaub in Dubai ist für eine 25-jährige Britin zum Horrortrip geworden. Sie meldete der Polizei, vergewaltigt worden zu sein, und ihr droht die Todesstrafe. Menschenrechtsorganisationen warnen.
Die verheiratete Zara-Jayne M. war festgenommen worden, als sie der Polizei die Vergewaltigung melden wollte. Jetzt muss sie selbst damit rechnen, angeklagt und verurteilt zu werden und darf Dubai nicht verlassen – ihr Pass wurde konfisziert. Sie ist eine weitere Touristin, die in einem muslimischen Land strafrechtlich verfolgt wird.
Die beiden 22 und 24 Jahre alten Männer, die sie in einem Hotel vergewaltigt haben und dies gefilmt haben sollen, sind inzwischen außer Landes.
Der Fall sorgt international für Aufsehen, ist jedoch in Dubai Gesetz. Außerehelicher Sex und Trunkenheit ist in den Vereinigten Arabischen Emiraten verboten. Auch Sex vor der Ehe gilt als „Zina“, Unzucht, und ist nach dem islamischen Rechtssystem der Scharia verboten. Die Strafen reichen von Haft über Auspeitschen bis hin zur Steinigung.
Wie sich diese hochproblematischen Bestandteile des Politischen Islams auf Gewalttaten gegen Frauen in Deutschland auswirken, ist in der ausführlichen Dokumentation auf der Homepage der Bürgerbewegung PAX EUROPA nachzulesen.
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Author: Gast Autor
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