Dazu muss man wissen, dass Corona eine meldepflichtige Infektionskrankheit ist. Ärzte und Labore melden die Infektion in ein Meldesystem (DEMIS).
Hier wird auch der Impfstatus von mit Corona infizierten Patienten im Rahmen der Meldung miterfasst. Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Ärzte verpflichtet, bestimmte Angaben bei der Meldung einer SARS-CoV-2-Infektion zu machen. Dazu gehören neben den allgemeinen Angaben wie Name, Anschrift und Kontaktdaten auch Informationen über den Impfstatus des Betroffenen, sofern dieser bekannt ist.
Der Meldebogen für COVID-19-Fälle enthält typischerweise ein Feld oder einen Abschnitt, in dem angegeben werden kann: Geimpft oder nicht geimpft, Datum der letzten Impfung, Art und Anzahl der erhaltenen Impfungen (z. B. Biontech, Moderna, etc.).
Die Ausgestaltung des Formulars kann je nach Bundesland oder Meldeplattform geringfügig variieren. In den meisten Fällen wird der Impfstatus entweder in einem Dropdown-Menü ausgewählt oder in ein Freitextfeld eingetragen. Falls der Impfstatus nicht bekannt ist oder nicht angegeben werden kann, wird dies ebenfalls entsprechend vermerkt.
Wir wollen also wissen: Wie viele der aktuell mit Corona infizierten und gemeldeten Patienten sind geimpft und wie viele sind ungeimpft? Zur aktuellen Corona-Lage hatte ich zuletzt eine umfangreiche Abfrage bei Ministerien und Behörden vorgenommen und die Resultate für Epoch Times bereits zusammengefasst.
Jetzt also die in der Debatte um die Corona-Impfung vieldiskutierte Fragestellung nach dem Impfstatus von Neuinfizierten. Die Fragestellung:
Werden aktuell neue Corona-Fälle auf den Impfstatus hin abgefragt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg beantwortet die Frage nur teilweise:
„Nach §9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe q des Infektionsschutzgesetzes muss eine namentliche Meldung, soweit vorliegend, bei impfpräventablen Krankheiten auch Angaben zum diesbezüglichen Impfstatus der genannten Person enthalten.“
Eine aktuelle Auswertung wird nicht mitgeschickt, wurde aber angefragt und wird hier ggf. nachgereicht.
Das Gesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen antwortet ebenfalls:
„Die Abfrage des Impfstatus bei gemeldeten COVID-19-Fällen erfolgt nur noch vereinzelt. Derzeit liegen für mehr als 90 % der seit der KW40 2024 nach IfSG gemeldeten und an das LZG.NRW übermittelten COVID-19 Fälle keine Angaben zum Impfstatus vor. Es lassen sich daher auf Landesebene keine verlässlichen Aussagen darüber treffen.“
Das Niedersächsische Gesundheitsministerium antwortet wie folgt:
„Die Abfrage des Impfstatus ist keine Pflichtangabe bei der Erfassung von Corona-Fällen. Deshalb liegt hier keine fundierte Datenbasis vor. Allerdings zeigt sich, dass der geimpfte Anteil der Bevölkerung deutlich seltener unter schweren Verläufen leidet.“
Die Angaben aus Niedersachsen erstaunen schon deshalb, weil Baden-Württemberg zuvor mitgeteilt hatte, dass die Angaben des Impfstatus Pflicht sind und sich dabei auf das Infektionsschutzgesetz des Bundes bezogen hatte.
Die Antwort aus Niedersachsen wirft eine weitere Frage auf: Wenn keine Daten erhoben werden, woher weiß man in Niedersachsen dann, „dass der geimpfte Anteil der Bevölkerung deutlich seltener unter schweren Verläufen leidet“?
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Wir fragen nach:
„Woran machen Sie die Erkenntnis fest? ( „deutlich seltener“)“.
Antwort des Ministeriums:
„Das RKI untersucht Infektionsdaten aus ganz Deutschland sehr genau und wertet diese aus. Detaillierte Informationen zur Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe finden Sie auf der Webseite des RKI. Dort heißt es: „Weil das Virus weiterhin in der Bevölkerung zirkuliert, ist es wahrscheinlich, dass sich auch eine geimpfte Person mit dem SARS-CoV-2-Virus ansteckt. Diese Person wird jedoch aufgrund ihrer Impfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht schwer an COVID-19 erkranken.“
Diese Antwort wirft weitere Fragen auf: Denn wie soll das RKI die Infektionsdaten aus ganz Deutschland „sehr genau“ auswerten, wenn diese in den Ländern gar nicht oder kaum noch erhoben werden und die Länder untereinander nicht einmal einig darüber sind, ob diese Daten nun laut Infektionsschutzgesetz überhaupt erhoben werden müssen oder eben nicht?
Die einen sagen so, die anderen so – Und dann soll es das Robert Koch-Institut genauer wissen?
Nochmal zu unserer Frage: Werden aktuell neue Corona-Fälle auf den Impfstatus hin abgefragt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Was wir erfahren haben ist, dass die Abfrage nach dem Impfstatus von mit Corona Infizierten gesetzlich vorgeschrieben ist, aber offenbar wird kein Wert darauf gelegt, diese Daten korrekt und – so weit möglich – lückenlos zu erheben. Warum nicht? Auf Anweisung von oben? Aber wessen Anweisung?
Wie kann es sein, dass die meldenden Labore und Ärzte in NRW zu 90 Prozent keine Angaben um Impfstatus machen obwohl dieser abgefragt wird?
Und wie kann es weiter sein, dass sich etwa das Niedersächsische Gesundheitsministerium sogar auf Nachfrage nicht daran macht, die Daten auszuwerten, sondern an eine allgemeine und in der Einschätzung durchaus veralterte und allgemeine Information das RKI verweist?
Wer Ende 2024 wissen will, ob Ungeimpfte überwiegend von Corona-Infektionen bzw. Erkrankungen verschont bleiben oder besonders betroffen sind oder einfach entsprechend ihres Bevölkerungsanteils betroffen sind, der bekommt dazu auch vier Jahre nach Beginn der Pandemie von den zuständigen Stellen keine hinreichenden Antworten. Warum nicht?
Der mit der Verteidigung von tausenden Impfgeschädigten befasste Anwalt Tobias Ulbrich hat eine Antwort, die aber alles andere als eine Beruhigung sein kann:
„Nach den von mir gelesenen Peer-Review-Studien steigt die Infektionsgefahr mit jeder weiteren Sars-Cov2-Impfung. Weshalb eben auch die Impfung keinerlei Schutz bietet. Weder Übertragungsschutz noch Infektionsschutz.“
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Author:
Alexander Wallasch