Es gehört für eine immer dreistere Politik in diesem Land zum unguten Ton, nicht nur die Bürger arrogant und überheblich zu ignorieren und sie für Kritik abzustrafen – sondern erwiesenen Fehlentwicklungen zu begegnen, indem diese nicht abgestellt, sondern verstärkt werden. Nach dem Motto “Jetzt erst recht“ kommt angesichts des vielhundertfachen Missbrauchs der Justiz zur Aburteilung und Einschüchterung aufmüpfiger Meinungsführer nicht etwa die Forderung, Zensur und Überempfindlichkeit mimosenhafter Politiker den Kampf anzusagen – sondern im Gegenteil wird nun allen Ernstes der Vorstoß erhoben, „Politikerbeleidigung“ noch umfassender zu ahnden. Und das, obwohl seit April 2023 mit der verschärften Neufassung des Strafgesetzbuchparagraphen 188 faktisch die Majestätsbeleidigung wieder eingeführt wurde und für Politiker ein Sonderrecht geschaffen wurde, das ihre “Persönlichkeitsrechte“ stärker schützt als die von Normalsterblichen.
Nun kommt jedoch, wie die “Welt“ berichtet, ausgerechnet aus der SPD eine Initiative, die Voraussetzungen der „Politikerbeleidigung“ abzusenken, um die Strafverfolgung zu vereinfachen. Vorreiterin bei diesem Wahnsinn ist die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann, die das Strafgesetzbuch nochmals “anpassen” will, um die Beleidigung von Politikern noch schärfer ahnden zu können. Was also künftig nicht durch willkürliche und automatisierte, KI-gestützte Zensur ohnehin schon stummgeschaltet wird, soll dann in abschreckenden Schauprozessen (nach der maoistischen Devise “bestrafe einen, erziehe hundert“) mit noch willkürlicheren Urteilen gerichtet werden, damit sich noch weniger Deutsche trauen, die Klappe aufzumachen.
Abmahnungen und Anzeigen am Fließband
Eigentlich gelten die Grünen mit ihren kleinkarierten und spießigen hypersensiblen Profilneurotikern an der Macht als die “Anzeigenhauptmeister“-Partei, dicht gefolgt von der FDP mit ihrer Hetzmatrone Strack-Zimmermann, die vor allem für Abmahnungen (und auch Anzeigen) am Fließband berüchtigt ist; doch die SPD will offenbar nun aufschließen.
Doch auch die Merz-CDU braucht sich diesbezüglich nicht zu verstecken: Gegenwind von dieser Pseudo-“Opposition” gegen die autoritäre und grundgesetzwidrige Verfolgung von Menschen, die ihre Meinung frei sagen, durch Missbrauch der Strafjustiz war bislang von ihr nicht zu vernehmen und wer sich, warum die CDU die Anzeigenwut vor allem von grünen Politikern wie Robert Habeck und Annalena Baerbock, mit denen sie harmlose Bürger wegen Nichtigkeiten überziehen, nicht im Wahlkampf aufgreift, könnte dies auf die Bereitschaft für oder sogar den Wunsch nach einer schwarz-grünen Koalition zurückzuführen. Ein weiterer Grund dürfte jedoch darin liegen, dass sich nun auch Meldungen darüber häufen, dass sie selbst nicht besser sind.
Merz ebenfalls “Anzeigenhauptmeister“
Denn auch CDU-Chef Friedrich Merz hat massenhaft Anzeigen wegen ähnlicher Lächerlichkeiten erstattet. So wurde etwa das Haus eines Mannes aus Stuttgart durchsucht, weil er die Ausführungen von Merz zur cannabis-Legalisierung mit den Worten „Fresse drecks suffkopf“ kommentiert hatte. Dabei wurden dessen Laptop und Handy beschlagnahmt. Zuvor hatte er die Aussage verweigert. Der Strafantrag kam von Merz, das zuständige Amtsgericht befand: „Die Durchsuchung und Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts und ist für die Ermittlungen notwendig.“ Nach einer Beschwerde des Beschuldigten, urteilte das Stuttgarter Landgericht, die Durchsuchung sei „rechtswidrig“ gewesen, das Strafverfahren wegen Beleidigung ist aber noch im Gange.
Eine 50-jährige Krankenschwester, die sich in Psychotherapie befindet, störte sich ebenfalls an Merz` Ansichten zur Cannabis-Legalisierung. Nachdem er diese als „Therapiesitzung“ bezeichnet hatte, schrieb sie: „Eure Wortwahl ist wirklich unter aller Sau. ‚Therapiesitzung‘ in diesem Kontext ist für psychisch kranke Menschen ein Schlag ins Gesicht. Löscht euch, ihr Arschlöcher.“ Das Verfahren wurde zwar eingestellt, dennoch musste die Frau 1.000 Euro Strafe bezahlen. Eine im Rollstuhl sitzende Twitter-Nutzerin bekam sechs Monate, nachdem sie Merz im September letzten Jahres als „Nazi“ bezeichnet hatte, Besuch von der Polizei. Ein Mann, der auf Twitter ein Video einer Wasser leckenden Katze gepostet und mit dem Kommentar: „Friedrich Merz, sobald ihm ein Nazi den Arsch hinhält“ versehen hatte, wurde freigesprochen, weil das Gericht befand, dies falle unter die Meinungsfreiheit.
Zweierlei Maß
„Friedrich Merz lässt Beleidigungen gegen seine Person in den sozialen Medien strafrechtlich verfolgen“. Daraus resultierende Schadenersatzzahlungen und Geldstrafen würde Merz „in voller Höhe für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis“ spenden, teilte ein Sprecher von Merz mit, verweigerte aber eine Antwort auf die Frage, wie viele Strafanträge wegen Beleidigung sein Chef gestellt hat. Der Anwalt Jannik Rienhoff, der fünf Menschen vertreten hat, die von Merz angezeigt wurden, kritisierte, manche Äußerungen seien zwar strafbar, die meisten Fälle seien aber „Nichtigkeiten“, über denen ein mächtiger Politiker stehen sollte. „Wenn Kleinstfälle wie diese von Richtern durchgewunken werden, verschieben sich Grenzen. Wenn künftig bei jeder Beleidigung die Wohnung durchsucht wird, verlassen wir den Boden des Rechtsstaats“, warnte der Strafverteidiger Konstantin Grubwinkler.
Tatsächlich mag es zwar noch angehen, dass Merz dagegen vorgeht, als „Nazi“ verunglimpft zu werden; allerdings wird auch hier mit zweierlei Maß gemessen, denn schließlich muss sich die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel mit richterlichem Segen als „Nazi-Schlampe“ bezeichnen lassen, und der Begriff ist durch seine inflationäre Verwendung durch Linke, die seit Jahren jeden damit belegen, der eine andere Ansicht vertritt, nahezu bedeutungslos geworden. Letztlich muss man also auch Merz eine bedenkliche Überempfindlichkeit vorwerfen. Das Vorgehen gegen harmlose Twitter-Nutzer ohne jeden öffentlichen Einfluss zeugt von einem Mangel an Souveränität, mit dem Merz auch die Gelegenheit verpasst, sich von den Grünen abzuheben – allerdings dürfte er dies auch gar nicht wollen. (TPL)
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Author: Kurschatten
Journalistenwatch