Der Nachrichtenagentur Interpressnews zufolge unterstützte das Parlament in der Hauptstadt Tiflis (Tbilissi) einen Entschließungsentwurf, demzufolge die Präsidentenwahl am 14. Dezember und die Amtseinführung am 29. Dezember stattfinden sollen. Erstmals wird der Präsident oder die Präsidentin nicht direkt vom Volk, sondern indirekt durch Abgeordnete des Parlaments und regionale Vertreter gewählt.
Über die Rechtmäßigkeit der ersten Parlamentssitzung, die am Montag stattgefunden hatte, wird in dem Land derweil gestritten. Nach der von Fälschungsvorwürfen überschatteten Parlamentswahl Ende Oktober waren nur Vertreter der bisherigen Regierungspartei Georgischer Traum im Parlament zusammengekommen, die Opposition betrat das Gebäude nicht. Nach Ansicht einer Reihe von Juristen in Georgien darf die Volksvertretung nicht tagen, solange das Verfassungsgericht nicht über eine Wahlbeschwerde der proeuropäischen Präsidentin Salome Surabischwili entschieden hat.
Surabischwili nannte die Sitzung auf der Plattform X ebenfalls verfassungswidrig. Als Präsidentin müsse sie die erste Parlamentssitzung einberufen, das könne niemand stellvertretend übernehmen. Surabischwilis Amtszeit endet laut Parlamentspräsident Schalwa Papuaschwili am 16. Dezember.
Surabischwili und die prowestliche Opposition erkennen das offizielle Ergebnis der Parlamentswahl am 26. Oktober nicht an. Die Wahlkommission hatte die Regierungspartei Georgischer Traum mit rund 54 Prozent der Stimmen zur Siegerin erklärt. Die Opposition kündigte nach der Wahl an, ihre Mandate nicht annehmen zu wollen. Seit der Wahl protestieren nahezu täglich Menschen vor allem in Tiflis gegen das Ergebnis. Zuletzt gingen aber weniger Leute auf die Straße.
Georgien ist EU-Beitrittskandidat. Nachdem der Georgische Traum in diesem Jahr mehrere repressive Gesetze durchgesetzt hatte, legte Brüssel die Beitrittsverhandlungen auf Eis.
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