Hier erstmal die Meldung aus der Systempresse:
„AfD-Stadtrat Taras Maygutiak hat verbotene NS-Symbole im Internet veröffentlicht. Dafür hat ihn das Amtsgericht Offenburg zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem muss er Arbeitsstunden beim Arbeitskreis Asyl ableisten.
Der AfD-Stadtrat und Vorsitzende der AfD-Fraktion im Offenburger Gemeinderat Taras Maygutiak ist vom Amtsgericht Offenburg (Ortenaukreis) zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. In einem Facebook-Post hatte er Regenbogenflaggen mit Hakenkreuzfahnen verglichen.“
Und hier die AfD-Presseerklärung, die zeigt, wie sich unser Rechtsstaat immer mehr und immer schneller in einen Linksstaat verwandelt:
Betr.: das heutige Skandal-Urteil des AG Offenburg gegen Taras Maygutiak, das sich auch gegen die AfD insgesamt richtet.
Ließ es sich in der Vergangenheit immer mal wieder darüber streiten, ob ein Gerichtsurteil politisch oder – wenn auch konstruiert – juristisch begründet gewesen ist, so ist diese Fassade der rechtlichen Begründungen heute am beschaulichen Amtsgericht Offenburg in Baden-Württemberg vorerst zerbröselt. Richter am Amtsgericht Patrick Lehmann legte in seiner mündlichen Urteilsbegründung Taras Maygutiak, der AfD Kreissprecher der AfD Ortenau, Fraktionsvorsitzender der AfD im Offenburger Gemeinderat sowie Direktkandidat zur Bundestagswahl des Wahlkreises 284 für die AfD ist, unverhohlen nahe, er solle die AfD verlassen und „seine politische Meinung überprüfen“. Er verwies darauf, dass die AfD-Mitgliedschaft das Strafmaß erhöht habe.
Damit ist das Urteil auch nicht mehr individuell auf Taras Maygutiak zu betrachten, sondern richtet sich gegen die AfD als Ganzes. Die Botschaft, die heute vom Amtsgericht Offenburg salonfähig gemacht werden sollte, ist, dass sich jedes AfD-Mitglied, jeder AfD-Stadtrat oder Kreisrat, bis hin zur potenziellen Spitzenkandidatin der AfD zur Bundestagswahl, Alice Weidel, sich nun bei rechtlichen Auseinandersetzungen in Acht nehmen müssen, da sich eine AfD-Mitgliedschaft vor Gericht nachteilig auswirken könne. Das ist Willkür, das ist politische Justiz!
Die Ausführungen des Richters in der Urteilsbegründung sind ein eklatanter Eingriff in die verfassungsrechtlich verbriefte Gewaltenteilung. Die Justiz versucht hier offensichtlich die kommende Bundestagswahl zu beeinflussen. Ein ungeheuerlicher Vorgang!
Beschuldigt wurde Taras Maygutiak, in zwei Fällen „Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ wie sie in §86 StGB definiert sind, öffentlich verbreitet zu haben.Konkret ging es um zwei unterschiedliche Facebook-Posts, auf denen Hakenkreuze zu sehen gewesen sind. In beiden Fällen war eine klare Distanzierung zur nationalsozialistischen Ideologie klar zu lesen und erkennbar. Wurde Maygutiak im ersten Fall freigesprochen, so ging Richter Lehmann beim zweiten Fall in die Vollen und überbot noch die Forderung der Staatsanwaltschaft. Bei dem Post, der zur Verurteilung führte, waren ein historisches Bild eines Straßenzuges in den 1930er-Jahren mit Hakenkreuzen zu sehen, links daneben ein Bild mit einer durchgängig mit Regenbogen-Fahnen beflaggten Straße. Im Kommentar wurde die Funktionsweise von Ideologien und deren Fahnen, die keine hohheitlichen Fahnen sind oder waren, verglichen. Erkennbar auch hier, dass sich Maygutiak keinesfalls gemein macht mit beiden der aufgeführten Ideolgien. Diese hatte er in einem zusätzlichen Kommentar unter dem Post, der auch dem Gericht vorlag, unmissverständlich geschrieben.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Maygutiak, der bisher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, 65 Tagessätze zu 90 Euro gefordert (damit wäre er nicht vorbestraft), Maygutiaks Rechtsanwalt Dirk Schmitz aus Iserlohn hatte auf Freispruch plädiert. Richter Lehmann verurteilte Maygutiak zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung und einer Geldstrafe von 5000 Euro sowie zu 50 Sozialstunden bei der Flüchtlingshilfe. Mit seinem Hinweis, er (Maygutiak) solle seine politische Meinung derweil überprüfen und die AfD verlassen, hatte der Urtseilsspruch etwas von einem Jugendstrafgericht, das einen auf den falschen Pfad gelangten Heranwachsenden erzieherisch auf den richtigen (politischen) Weg bringen solle. Maygutiak ist 51 Jahre alt und in seiner Persönlichkeit durchaus gefestigt.
Taras Maygutiak erklärte nach der Gerichtsverhandlung, dass er das Urteil nicht akzeptieren könne. Sein Rechtsanwalt Dirk Schmitz kündigte noch im Gerichtssaal an, dass man Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde.
Taras darf also zur Strafe in irgendeinem Asylheim die Klos putzen und sollte sich aus der Politik zurückziehen. Wie links muss eigentlich ein Richter sein, um so etwas vorzuschlagen?
Zur Quelle wechseln
Author: Rasender Reporter
Journalistenwatch