Berlin (ots)
Am Freitag, den 22. November stimmt der Bundesrat über die Novelle des Elektrogesetzes ab. Bei dem zustimmungspflichtigen Gesetz geht es auch um den Umgang mit Einweg-E-Zigaretten: Die von der Bundesregierung vorgesehene Regelung zur Rücknahme im Handel ist nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ungeeignet, um die wachsenden Müllberge, Umweltprobleme und Brandgefahren durch falsch entsorgte Einweg-Vapes zu lösen.
Das kommentiert Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
„Die Bundesländer müssen ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten im Elektrogesetz erwirken – so wie es der Umweltausschuss des Bundesrats bereits empfohlen hat. Jährlich werden in Deutschland mindestens 60 Millionen Einweg-E-Zigaretten verbraucht. Viele davon werden achtlos in der Umwelt liegen gelassen. Bei falscher Entsorgung im Restmüll oder der Gelben Tonne können sie außerdem durch die enthaltenen Lithium-Ionen-Batterien Brände auslösen. Der Vorschlag der Bundesregierung zur Rückgabe im Handel ab Juli 2026 käme nicht nur viel zu spät, sondern würde auch nichts an der katastrophalen Entsorgungspraxis ändern. Denn für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es keinen Anreiz, die Einweg-Geräte tatsächlich in die Geschäfte zurückzubringen. Vor allem bleiben die Wegwerfgeräte im Kern ressourcenverschwendend und gesundheitsgefährdend. Andere Länder in Europa haben dies bereits erkannt: Neben Belgien und Frankreich will nun auch Großbritannien die Einweg-Vapes verbieten. Wir fordern die Bundesländer auf, ihren Beitrag dazu zu leisten, dass Deutschland nachzieht – zum Schutz von Klima, Umwelt und Gesundheit.„
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, [email protected]
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, [email protected]
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