Steuerfreie Einnahmen über 323.000 Euro?
Wir haben Frau Strack-Zimmermann im Rahmen einer Presseanfrage Gelegenheit dazu gegeben, zu ihren erheblichen Einnahmen Stellung zu nehmen. Zudem haben wir angefragt, ob diese Einnahmen als steuerpflichtige Einnahmen gegenüber dem zuständigen Finanzamt erklärt wurden oder ob dies beabsichtigt sei; mehr zu diesem Thema siehe hier. Eine Antwort erhielten wir nicht.
Presseanfrage von HAINTZ.media vom 24.10.2024
Mangels Antwort auf unsere Anfrage haben wir eine Schätzung zu den Einnahmen gemacht, mit einem erstaunlichem Ergebnis.
Die SO DONE GmbH, mit der die von vielen als Kriegstreiberin bezeichnete FDP-Politikerin zusammenarbeitet und für deren Startup sie wirbt, hat kürzlich die nachfolgenden Zahlen und Informationen veröffentlicht.
Hass im Netz abschalten – SO DONE (Hervorhebung im Screenshot durch uns)
Ende September 2024 berichtete die „Welt am Sonntag“, dass Strack-Zimmermann seit Februar 2023 1894 Sachverhalte zur Anzeige gebracht hat, wie u. a. auch die Rheinische Post berichtet hat.
Es kann davon ausgegangen werden, dass den obigen strafrechtlichen Schritten auch zivilrechtliche Schritte folgten, und zwar durch Rechtsanwalt Alexander Brockmeier (FDP) mithilfe der SO DONE legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bzw. der Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph, Rechtsanwälte in Rheine, über die der Abmahnanwalt die Abmahnungen verschickt hat, bevor er die SO DONE legal gegründet hat.
Wir unterstellen bei unserer nachfolgenden Berechnung, dass zu allen Strafanzeigen auch zivilrechtliche Schritte eingeleitet wurden. Dies schon deshalb, weil eine Aussage, die strafbar ist, in aller Regel auch zivilrechtlich unzulässig ist. Das Strafrecht ist das „schärfere Schwert“. Wer zu diesem greift, wird auch vor zivilrechtlichen Schritten nicht zurückschrecken.
Aufgrund der obigen Informationen ist es uns möglich, die Einnahmen der bislang durch Frau Strack-Zimmermann angestrengten Verfahren zu schätzen und hochzurechnen.
Die Berechnung der geschätzten Einnahmen haben wir wie folgt vorgenommen:
1894 Fälle (Strafanzeigen und mutmaßlich dieselbe Anzahl zivilrechtlicher Verfahren)
x
0,68 (Ermittlungsquote der mutmaßlichen Täter mit Hilfe der Staatsanwaltschaft laut der SO DONE GmbH, siehe oben)
x
295,50 € (Hälfte der durchschnittlich erzielten Geldentschädigung von 591 € laut der SO DONE GmbH, siehe oben)
x
0,85 (85 % Erfolgsquote gerichtlich und außergerichtlich)
Uns ist die Zahl der gerichtlichen Verfahren in Sachen Strack-Zimmermann am Amtsgericht Rheine aufgrund einer Presseanfrage bekannt: Es sind 82, Stand 31.10.2024. Nicht bekannt ist uns aber, was auch kaum zu ermitteln sein wird, wie viele der Abgemahnten freiwillig außergerichtlich zahlen. Wir können hier nur mit einer Schätzung arbeiten. Üblicherweise zahlen in Inkassosituationen so wie hier 80-90 % die Forderung, wenn sie von einem Inkassoinstitut oder einer Anwaltskanzlei dazu aufgefordert werden. Wir haben insgesamt mit einem Mittelwert von 85 % gerechnet. Die gerichtliche Erfolgsquote gibt die SO DONE selbst mit 95 % an.
Im Ergebnis ergeben sich aus der obigen Berechnung Einnahmen in Höhe von 1894 Anzeigen x 0,68 ermittelte „Täter“ x 295,50 € (Geldentschädigung) x 0,85 (Zahlungsquote) = 323.493,31 Euro.
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Author: Gast Autor
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