Berlin (ots)
Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) fordert, dass alle Menschen in Deutschland – ob in städtischen oder ländlichen Regionen – im Notfall schnell und gleichberechtigt Zugang zur medizinischen Versorgung haben. Die im neuen Notfallgesetz vorgesehenen Integrierten Notfallzentren bieten hierfür eine zentrale Lösung, so DEKV-Vorsitzender Christoph Radbruch und Sachverständiger in der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages. „Die Herausforderung liegt darin, Überlastungen zu vermeiden und eine gleichmäßige Versorgung sicherzustellen,“ betont Radbruch.
Der DEKV fordert daher, die Planungsregionen für die Notfallversorgung nicht nur nach der Erreichbarkeit in 30 Minuten Fahrzeit zu gestalten, sondern zusätzlich eine Obergrenze von 100.000 zu versorgenden Menschen pro Region einzuführen. „Eine flächendeckende Versorgung mit Integrierten Notfallzentren kann nur dann gewährleistet werden, wenn neben der Fahrzeit auch die Bevölkerungsdichte der Planungsregionen berücksichtigt wird,“ so Radbruch. „Die Obergrenze von 100.000 Menschen pro Region ermöglicht es, die wohnortnahe Erreichbarkeit der Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten sicherzustellen und gleichzeitig eine Überlastung der Notfallzentren in urbanen Regionen zu vermeiden.“
In Ballungszentren führt die hohe Patientendichte oft zu Überlastungen der Notfalleinrichtungen und die angespannte Verkehrslage erschwert die Erreichbarkeit. In ländlichen Gebieten hingegen bleibt die wohnortnahe Versorgung aufgrund der geringeren Bevölkerungsdichte eine Herausforderung. Durch die Kombination aus einer maximalen Erreichbarkeit in 30 Fahrzeitminuten und der Obergrenze von 100.000 Menschen wird sichergestellt, dass die Notfallversorgung sowohl in ländlichen als auch urbanen Gebieten bedarfsgerecht und effizient organisiert werden kann.
Bundeseinheitliche Notfallregister als Basis für eine zielgerichtete Notfallversorgung
Neben der strukturellen Planung fordert der DEKV zudem die Einführung bundeseinheitlicher Notfallregister. „Eine effiziente und qualitativ hochwertige Notfallversorgung ist nur auf Grundlage valider, flächendeckender Daten möglich“, betont Radbruch. Bisher fehlt ein einheitliches Notfallregister, das systematisch alle benötigten Daten zur Notfallversorgung erfasst. „Nur wenn wir wissen, wo und wann welche Ressourcen benötigt werden, können wir die Notfallversorgung bedarfsgerecht steuern und kontinuierlich verbessern.“
Ein Vorbild in diesem Bereich ist Bayern, wo im Rahmen des Rettungsdienstgesetzes von 2021 ein landesweites Notfallregister eingerichtet wurde. Dieses Register, das ab Ende November 2024 in Betrieb geht, erfasst umfassend alle Notfalldaten aus den verschiedenen Bereichen der Notfallversorgung und bietet somit eine Grundlage für die kontinuierliche Qualitätsverbesserung.
Mit diesen Forderungen setzt sich der DEKV für eine patientenorientierte, qualitativ hochwertige und flächendeckende Notfallversorgung in Deutschland ein – damit jeder Mensch im Notfall die schnelle und passende Hilfe erhält, die er benötigt.
Link zur DEKV-Stellungnahme.
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