Gleich vorweg: Angela Merkel spielt in diesem Verfahren als Akteur keine Rolle. Sie hat keine Anzeige wegen Beleidigung erstattet und entsprechend kein Interesse an der Verurteilung eines Mannes aus Kaiserslautern bekundet, der auf seinem Facebook-Profil vor einigen Jahren und im Nachgang der Flutkatastrophe im Ahrtal geschrieben hat:
„Merkel im Ahrtal …, dass sich die dumme Schlampe nicht schämt“.
Das ist nicht die fein ziselierte Art, seine Meinung zum Ausdruck zu bringen. Es ist, nichts destotrotz eine MEIUNGSÄUSSERUNG.
Und, wie gesagt, Merkel fühlt sich nicht beleidigt, hat vermutlich nichts von dieser Äußerung mitbekommen.
Die ganze Farce der Strafverfolgung des Mannes aus Kaiserslautern ist ein justizinternes Schauspiel, aufgeführt von Juristen, mit denen offenkundig ihr Bestrafungseifer durchgeht, die – ebenso offenkundig – den Beruf eines Staatsanwaltes nicht ergriffen haben, weil sie Recht und Ordnung in Deutschland sichern wollen, sondern um sich persönlich zu inszenieren und sich damit wichtig zu machen, dass man Mitbürger wegen Firlefanz verfolgt, um sich auf deren Kosten als „toller Staatsanwalt“ zu ereifern. Diese Leute sind so fehl am Platze wie man nur sein kann, mit ihren kleinen Vendetten, die selbst den Bidermann von Max Frisch im Vergleich zu diesen kleinen Lichtern, die im Dunkeln ihrer Büros an Strafanträgen nagen, zu einem Polihistor macht.
Das Schlechteste aus Staatsanwälten holt §188 StGB heraus:
Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Der Pflänzchenparagraph, der die besonders sensible Sorte der vir civilis inutilis unter Artenschutz stellt, auf dass niemand dem Kraut zu Leibe rücke, er schafft die Voraussetzungen dafür, dass Staatsanwälte zu dem werden, was schlechte Anwälte schon lange sind: ABMAHN-Schmarotzer, die versuchen, sich an Bürger gütlich zu halten. Abmahnanwälte nutzen dazu die Tatsache aus, dass es absurde Gesetze gibt, deren viele Bürger nicht gewahr sind. Staatsanwälte können seit neuestem nach Lust und Liebe anklagen, einen Höhepunkte nach dem nächsten erreichen, die Existenz als kleines Nichts in der Allgemeinabteilung dadurch wettmachen, dass sie harmlose Bürger wegen ihrer Meinungen verfolgen.
So geschehen im Fall des Mannes aus Kaiserslautern und seiner Bewertung der Anwesenheit von Angela Merkel im zerstörten Ahrtal.
Am Amtsgericht Kaiserslautern wurde der Mann auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe verurteilt. Das ist leicht damit erklärbar, dass viele Richter an Amtsgerichten ein ebenso tristes Dasein führen, wie es die verfolgungswütigen Staatsanwälte in ihrer Abteilung voller allgemeiner Straftaten tun. Ergo kommt jeder Fall, mit dem man sich profilieren, als Richter des Rechts derer, die sich nicht beleidigt fühlen, als guter Verwalter sinnloser Paragraphen und Exekutive der Pflänzchen, die „Hass und Hetze“ erfunden haben, um in ihrer kompletten Inkompetenz vor der Beurteilung durch Bürger geschützt zu sein, gerade recht. Fällt wie der Tropfen Wasser auf den ausgedörten Boden derjenigen, die zwischen einfacher Körperverletzung, Verletzung der Unterhaltspflicht, Leistungserschleichung und Trunkenheit im Verkehr dahinvegetieren, ohne Aussicht auf Erwänung selbst im Lokalblatt.
Der Mann ging in Berufung. Das Landgericht Kaiserslautern in Form einer Kammer aus einem Richter und zwei Bürger-Schöffen, die mit zwei Beinen im Leben stehen, hat seinen Fall anders beurteilt, darauf verwiesen, dass eine Straftat einen Geschädigten voraussetze, dass 417 Facebookfreunde, die den Post des Mannes gesehen haben, nicht unbedingt die Öffentlichkeit darstellen, die man bei Personen des öffentlichen Lebens erwarten würde, dass – schlicht – der ganze justizinterne Zirkus absurd und ein Missbrauch der Strafverfolgungsmacht ist, die der Staatsanwaltschaft übertragen ist, damit sie – so muss man hinzufügen – Schaden, den Bürger erlitten haben, ahnden kann, nicht dazu, sich selbstständig zu machen und im Verfolgungseifer Facebook-Seiten zu durchschnüffeln, um sich auf Basis eines BS-Paragraphen, über den Helmut Kohl wahrscheinlich auf seine Art herzlich gelacht hätte, zu profilieren und zum Kleinstfreisler aufzuspielen.
Das Landgericht hat das Verfahren eingestellt und seine Rechnung ohne den verfolgungseifrigen Staatsanwalt gemacht, der in Revision gegangen ist, vor dem Oberlandesgericht in Zweibrücken.
Das muss man sich vorstellen, wegen „dumme Schlampe“ macht sich ein Staatsanwalt, der von Steuerzahlern ausgehalten wird, auf den Weg durch die Instanzen. Er, ganz allein, will ein Fanal setzen, sich zum Kämpfer für die unbeleidigte Angela Merkel aufschwingen, vielleicht in der Hoffnung, in deren Memoiren erwähnt zu werden. Vielleicht sind seine Hoffnungen auch niedrigerer Natur, eher darauf ausgelegt, sich vor sich selbst zu inszenieren.
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Wie auch immer, der Fall war unter dem Aktenzeichen 1 ORS 1 SR 8/24 vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken anhängig, und dort wurde das Verfahren wieder eingesetzt, das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern aufgehoben und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen, damit sich nun nach einem Amtsrichter, einem Landrichter und zwei Schöffen und drei Oberlandesrichtern noch ein weiterer Landrichter und zwei weitere Schöffen mit dem Steckenpferd eines vendettären Staatsanwalts befassen müssen.
Die Steuerzahler bezahlen das Schauspiel zum überwiegenden Teil.
Indes, was einem den Schrecken in die Glieder fahren lässt, das ist die Begründung der Oberlandesgerechten.
Für die Strafbarkeit der „dummen Schlampe“ komme es nur auf den Inhalt an. Es sei unerheblich, wie viele Personen von der „dummen Schlampe“ erfahren hätten und unerheblich, dass die so bezeichnete Angela Merkel keinerlei Interesse an einer Strafverfolgung bekundet habe.
Was die Oberlandesgerechten hier ermöglichen, das ist eine totalitäre Instanz von Staatsanwaltschaft, deren Mitglieder nach Lust und Laune Bürger wegen deren politischer Meinung verfolgen können.
Das an sich ist eine No Go Area in einem Rechtsstaaat.
Aber es kommt noch schlimmer.
Die Türen für die Verfolgung privater Meinungen geäußert im Kreis der Familie und vom Fünfjährigen brühwarm im Kindergarten weitererzählt sind damit geöffnet. Eine Orwellianisierung der Justiz, die psychopathische Staatsanwälte als Lauschangriff in privatem Heim legitimiert.
Aber es kommt noch schlimmer.
Denn es gibt Arschlöcher.
Und es gibt Schlampen.
Und es gibt Idioten.
In jedem Fall kann man Kriterien angeben, nach denen jemand, Arschloch, Schlampe oder Idiot ist.
Indes, Juristen wollen von dieser Realität nichts wissen. Sie wollen sich einen Freischein dafür ausstellen, nach Lust und Laune Bürger verfolgen zu können, gegen jede Realität, wollen Worte unter Strafe stellen, ohne deren Bedeutung und Angemessenheit auch nur eine Sekunde Rechnung zu tragen.
Solche Juristen braucht niemand.
Sie sind eine Gefahr für jede offene Gesellschaft.
Sie sollten von Juristen, die ihre Sache ernst nehmen als Beleidigung des eigenen Berufsstands aufgefasst und entfernt werden.
Denn im totalitären Rechtsstaat, in dem ein Lacher an der falschen Stelle den richterlich legitimierten Fahrtschein ins Konzentrationslager gelöst hat, waren Deutsche schon einmal eingeschlossen. Man sollte nicht vergessen, dass vieles von dem, was im Dritten Reich an Zerstörung des öffentlichen Lebens, von Anstand, Würde und Menschlichkeit möglich war, nur möglich war, weil es willfährige Juristen gab, die den Weg bereitet und diejenigen, die ihn beschritten gedeckt haben.
Aber was kümmern solche Zusammenhänge den eifrigen Staatsanwalt der im Dunkeln seines Büros an Anklagen nagt, was die selbstgerechten Oberlandesrichter in Zweibrücken, die nun einen Tatbestand geschaffen haben, der es Staatsanwälten ermöglich, sich zur Richtschnur der zulässigen Meinung aufzuschwingen und ihr Mütchen auf Kosten derjenigen zu kühlen, die sie vor Gericht zerren …
Quelle: LTO
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Author: Michael Klein
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