„Wir werden noch in diesem Jahr einen Aufschlag machen. Damit gehen wir dann in den Wahlkampf“, sagte Linnemann der „Rheinischen Post“ (Montag).
Der Betrag, ab dem der Spitzensteuersatz gilt, müsse angehoben werden. „Es kann nicht sein, dass jemand, der etwas mehr als einen durchschnittlichen Lohn verdient, wie ein Spitzenverdiener zur Kasse gebeten wird“, kritisierte der Generalsekretär. Das solle geändert werden, „so dass der Spitzensteuersatz erst ab 80.000 Euro oder mehr greift“.
Spitzensteuersatz wird derzeit ab knapp 67.000 Euro fällig
Die Schwelle, ab wann der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällig wird, war zuletzt bereits angehoben worden. Laut Bundesfinanzministerium wird er von diesem Jahr an ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro erhoben.
Linnemann machte deutlich, dass es bei dem Konzept auch um Überlegungen für eine Reform der Unternehmensbesteuerung gehe.
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