Berlin (ots)
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bedauert die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Solidaritätszuschlag für „verfassungsgemäß“ zu erklären. Nach diesem Entscheid ist die Dringlichkeit einer Senkung der zusätzlichen Steuerbelastung für Unternehmen umso größer und sollte noch in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden.
„Die großen Weichenstellungen in der Wirtschaftspolitik erfolgen nicht durch Gerichte, sondern müssen von der Politik entschieden werden. Der Ball liegt jetzt klar im Spielfeld der neuen Bundesregierung“, erklärt ZDK-Präsident Arne Joswig. „Umso drängender ist es jetzt, dass die angehenden Koalitionäre eine umfassende steuerliche Entlastung möglich machen. Die Steuerlast der mittelständischen Betriebe könnte auf einen Schlag um 5,5 % reduziert werden, wenn der Solidaritätszuschlag zumindest für diese gestrichen würde.“
Die künftige Regierungskoalition sollte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun keine Zeit verlieren, eine steuerliche Entlastung für Unternehmen voranzutreiben. Der im Sondierungsergebnis der Koalitionäre anvisierte Einstieg in eine Unternehmenssteuerreform sollte nicht erst wie nach Plänen der SPD durch eine einprozentige Senkung der Körperschaftssteuer ab dem Jahr 2029 erfolgen, sondern ist unverzüglich anzugehen, so der ZDK. „Die Soli-Mauer ist unverzüglich einzureißen“, so der ZDK-Präsident.
„Durch eine Beibehaltung des Solidaritätszuschlags wird unseren Unternehmen wichtige Liquidität entzogen, die sie zur Finanzierung der Auswirkungen der automobilen Transformation dringend benötigen“, sagt Joswig. „Ohne eine steuerliche Entlastung, verlieren die Unternehmen unserer Branche weiter an Boden.“
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