• 12. April 2025

Weniger Asylanträge in Deutschland? Oder: die Wahrheit hinter dem Bluff!

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Apr. 11, 2025

Von Kai Rebmann

Deutschland steht mit 12.775 Anträgen auf Asyl in der EU nicht mehr auf Platz eins, sondern wurde im Februar von Frankreich (13.080) und Spanien (12.975) überholt. Über das gesamte Jahr 2024 habe die Bundesrepublik (250.615) hingegen noch mit weitem Abstand vor Spanien (166.175) und Italien (158.605) an der Spitze gelegen. Und auch im März, für den noch keine internationalen Vergleichszahlen vorliegen, sei die Zahl der Anträge hierzulande weiter auf 10.647 zurückgegangen.

So lautet der Tenor einer dpa-Meldung, die am Dienstag die Runde machte und offenkundig eine klare Botschaft aussenden soll: Die Asylpolitik der scheidenden Bundesregierung in den vergangenen Monaten hat gefruchtet! Doch der Vergleich hinkt, denn die Zahlen scheinen kaum das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurden, wie bei genauem Hinsehen und kritischem Hinterfragen der Statistik schnell deutlich wird.

Warum sind die Zahlen in Deutschland wirklich zurückgegangen?

Die bloße Anzahl der Asylanträge, bei denen es sich in knapp 90 Prozent der Fälle um Erstanträge handelt, sagt zunächst einmal nichts über die Zahl der tatsächlichen Einreisen bzw. Aufnahmen im Bundesgebiet aus. So fielen gerade seit Jahresbeginn viele Syrer und Afghanen aus dieser Statistik, die darin bisher den Löwenanteil ausgemacht haben und jetzt mit einem signifikanten Rückgang auffallen.

Fakt ist aber: Die Bundesregierung fliegt Syrer und Afghanen über sogenannte Bundesaufnahmeprogramme direkt nach Deutschland an. Sie müssen also gar keinen Antrag mehr stellen, sie werden direkt ins hiesige System durchgewunken. Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist in dieser Hinsicht recht klar formuliert:

„Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kann zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [BAMF] Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt. Ein Vorverfahren nach Paragraf 68 der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt. Den betroffenen Ausländern ist entsprechend der Aufnahmezusage eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu erteilen.“

Es geht hier also vor allem um die sogenannten „Ortskräfte“ aus Afghanistan, die in den vergangenen Monaten in mehreren Wellen nach Deutschland eingeflogen werden sollten, tatsächlich dann aber nur einen Bruchteil der jeweils an Bord befindlichen Passagiere ausmachten. Mitte März landete zudem ein Charter-Flug der Royal Jordanian mit 208 „besonders schutzbedürftigen“ Syrern an Bord auf dem Flughafen Düsseldorf, die zuvor vom Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) ausgewählt worden waren. Ein BAMF-Insider teilte uns hierzu mit, dass zumindest ein Teil der zuletzt aufgenommenen Syrer bereits ein Asylverfahren im Libanon durchlaufen habe.

Im Dezember 2024 gab das BAMF zudem bekannt, dass Entscheidungen über Asylanträge von Syrern bis auf weiteres und von wenigen Einzelfällen vorerst ausgesetzt werden. Auch diese Entscheidung dürfte ganz wesentlich dazu beigetragen haben, dass die Zahl der Anträge aus diesem in Deutschland bis dato recht gewichtigen Herkunftsland seit Jahresbeginn merklich zurückgegangen ist. Und nicht zuletzt lässt sich die vermeintlich positive Entwicklung mit Maßnahmen unserer europäischen Nachbarn erklären, die nicht auf dem Mist der Bundesregierung gewachsen sind. Der zuletzt mit Klartext aufgefallene und dafür massiv ins Kreuzfeuer geratene BAMF-Chef Hans-Eckhard Sommer verweist hierzu auf Serbien und die entsprechenden Maßnahmen der Regierung in Belgrad an der Grenze zu Ungarn.

Warum gehen die Zahlen dann in anderen Ländern kaum zurück?

Wer, so wie es der vorliegende dpa-Bericht tut, die Asylzahlen in Deutschland mit jenen in anderen Ländern vergleicht, hier insbesondere Spanien, der vergleicht Äpfel mit Birnen. Ja, Spanien hatte zuletzt mehr Anträge (!) auf Asyl, was – wie oben dargestellt – aber nicht zwangsläufig auch mit mehr Aufnahmen bzw. Einreisen einhergehen muss.

Dann lohnt sich der Blick darauf, mit welcher Art von Asylanten es die Zentralregierung in Madrid zu tun hat. Im gesamten Jahr 2024 wurden in Spanien laut jüngster dpa-Meldung 166.175 Asylanträge gestellt, nach offiziellen Zahlen des Innenministeriums waren es 167.366 – geschenkt!

Viel wichtiger ist es, zu wissen, woher die Antragsteller auf der Iberischen Halbinsel kommen. Knapp zwei Drittel der Migranten kamen aus Venezuela (66.134 Anträge in 2024) und Kolumbien (40.140). Erst mit weitem Abstand folgen Mali (10.673), Peru (10.427) und Senegal (7.708) auf den weiteren Plätzen. Die Asyl-Migration nach Spanien erfolgt ganz offensichtlich also zum ganz überwiegenden Teil aus spanischsprachigen Ländern, womit die wohl größte Hürde zur Integration bereits bei der Einreise genommen wird.

Syrer und Afghanen tauchen im Bericht des Innenministeriums in Madrid nur in einem Satz aus, nämlich als es um die „anerkannten Flüchtlinge“ („estatutos de refugiado“). Dieser Status wurde in Spanien im vergangenen Jahr insgesamt (!) 6.355 Migranten zugesprochen, am häufigsten – und in dieser Reihenfolge – Antragstellern aus Nicaragua, Syrien, Afghanistan, Kolumbien und Honduras zugesprochen.

Die Gegenüberstellung der Beispiele Deutschland und Spanien zeigt also, dass es nicht in erster Linie auf die reine Masse der Zuwanderung – und schon gar nicht die bloße Zahl der formalen Anträge – ankommt, als vielmehr auf die Fragen: Wer kommt da mit welchem Hintergrund ins Land? Und inwieweit ist die Integration einer Zahl X in die hiesige Gesellschaft überhaupt möglich – sofern eine solche von den Neubürgern überhaupt angestrebt bzw. gewünscht wird?

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock

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