• 14. Dezember 2024

„Was ein (Cov)Idiot!“ Staatsanwälte sind auch nicht mehr das, was sie einst waren

ByMichael Klein

Nov 25, 2024

Vorweg: Wem Staatsanwälte nicht in den Hintern kriechen:

„Die von SPD-Parteichefin Saskia Esken verwendete Bezeichnung „Covidioten“ für die Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen ist aus Sicht der Berliner Staatsanwaltschaft von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Staatsanwaltschaft prüfte nach eigenen Angaben vom Mittwoch hunderte von gleichgelagerten Strafanzeigen gegen Esken wegen des Verdachts der Beleidigung und stellte die Verfahren ohne Aufnahme von Ermittlungen ein.“
Quelle

Vor Gericht sind alle gleich, es sei denn, sie sind gleicher, dann spielen wir Animal Farm:

Ein Idiot, das ist laut Duden eine „jemandes Ärger oder [sein] Unverständnis hervorrufende törichte … Person“, ein Dumm- nicht etwa ein Schwachkopf. Kurz: Der Bewertung einer Person als Idiot geht etwas voraus, eine Handlung, Aussage irgend etwas, was derjenige, der als Idiot bezeichnet wird, getan hat, um sich diese Bewertung aus Sicht dessen, der sie vornimmt, zu verdienen. Insofern ist „Idiot“ nicht per se eine Beleidigung, sonder per se eine Bewertung, die sich als korrekt herausstellen kann.

Ein Staatsanwalt, der konsistent Telegram als Telegramm bezeichnet und auf diese Weise das Ausmaß an Ernsthaftigkeit, mit der er bei der Sache ist, dokumentiert, hat die Äußerung „so ein Idiot“, die man nur sinnvoll als Reaktion auf eine Handlung oder eine Aussage dessen, der als Idiot bezeichnet wird, verstehen kann, absichtlich aus dem Zusammenhang gerissen, den Kontext offenkundig verschwiegen, um aus der Reaktion auf etwas, eine einfach so geäußerte „Missachtung“ zu konstruieren.

Das an sich ist schon ziemlich fies, wird aber noch dadurch getoppt, dass der anklagende Staatsanwalt und natürlich muss man den verurteilenden Richter mit einschließen, der 80 Tagessätze á 15 Euro für angemessen erachtet hat, eher am oberen Ende des Geld-Strafrahmens für eine Beleidigung, dass beide demjenigen, der eine vom Staatsanwalt und vom Richter unterschlagene Handlung / Aussage von Olaf Scholz mit „so ein Idiot“ kommentiert, der Missachtung bezichtigt, was nur auf Basis einer Wesenszuschreibung und einer schreiend dämlichen Verstümmelung der deutschen Sprache möglich ist.

Ob Staatsanwälte und Amtsrichter, wie die mit dem vorliegenden Fall befassten, in Dunkelhaft gehalten werden, und nur herausgelassen werden, um Anklagen zu verfassen und Urteile zu schreiben, etwa mit dem Effekt, den der Entzug von Nahrung auf ein Raubtier hat, oder ob man die an den Tag gelegte Weltfremdheit mit Bösartigkeit oder damit erklären muss, dass die Betreffenden keinen Fuß in die soziale Welt bekommen, das können wir nicht klären. Aber wir können in jedem Fall feststellen, dass das Wort Idiot in seiner Bedeutung „törichte Person“ nichts mit „Missachtung“ zu tun hat, sondern mit Verwunderung, Unverständnis, vielleicht auch Ärger.

Man kann z.B. die Leistung eines Amtsrichters mit „so ein Idiot“ goutieren, weil man ursprünglich gedacht hat, es mit einem intelligenten Menschen zu tun zu haben, nun, nach einem Urteil des nämlichen Amtsrichters aber gezwungen ist, seine Haltung zu überdenken. Indes, die Einordnung „so ein Idiot“ ermöglicht es, das eine Urteil, das der Einschätzung, es mit einem intelligenten Menschen zu tun zu haben, widersprochen hat, als Einzelfall einzuordnen, ganz im Gegensatz zum Staatsanwalt, der tatsächlich der Ansicht ist, mit der Aussage „so ein Idiot“ werde auf eine Eigenschaft von Olaf Scholz abgestellt, ihm die permanente Eigenschaft „Idiot“ zugeschrieben, denn nur auf diese Weise macht der Vorwurf, man wolle „Missachtung“ zum Ausdruck bringen, überhaupt Sinn. Der Staatsanwalt ist somit ein eindimensionaler Essentialist, einer der Garde, die unfähig sind, andere Zwecke als den einen, der ihnen geläufig ist, wahrzunehmen. Auch eine Form der Behinderung.

Dass diese Diagnose richtig ist, wird im Verlauf der Begründung deutlich:

Es sei ausschließlich um „persönliche Diffamierung gegangen“, behaupt der Staatsanwalt, der sich damit anmaßt, Intention, Motiv und Gedanken lesen zu können, was man sich nur anmaßen kann, wenn man in eindimensionaler Einfältigkeit ein Essentialist ist, der nicht anders kann.

Die „öffentliche Beleidigung“ sei geeignet, das Wirken des Herrn Olaf Scholz als Bundeskanzler erheblich zu beeinträchtigen“, so schreibt der Staatsanwalt. Man muss hier gegen den Impuls ankämpfen, diesen Blödsinn zum Anlass für einen Witz zu nehmen, etwa: Das erklärt einiges. Dass Scholz als Bundeskanzler so erfolglos und verschroben agiert, so wenig Format erkennen lässt, das ist die Folge einer Äußerung in einer Telegram-Gruppe, nein „Telegramm-Gruppe“, in der Olaf Scholz als „so ein Idiot“ bezeichnet wurde. Und seither traut sich Olaf Scholz nicht mehr „Staatsmann“ zu sein, denn er ist ja schon „Idiot“.

Man fragt sich, nach welchen Kriterien Staatsanwälte heute ausgesucht werden: Kenntnisse in rektaler Annäherung, Kenntnisse in a-intelligentem Verhalten oder schlicht: Idiotie…

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Aber natürlich ist die Sache ernster, denn der Staatsanwalt beleidigt hier ganz offen den noch Bundeskanzler Olaf Scholz, den er rundheraus zu einem kleinen Mann, zu von jedem dahergelaufenen Telegram-Poster beeinfluss- und beeinträchtigbaren Spielball ohne eigene Agency erklärt, ein Korken im Meer der „so ein Idiot“-Telegram Influencer, die die Geschicke Deutschlands aus einer öffentlichen Gruppe heraus steuern. Aber nicht nur das. Aus besagter Telegram-Gruppe wird nicht nur Scholzens Wirken beeinträchtigt, nein, auch seine „Glaubwürdigkeit und Lauterkeit wird beeinträchtigt und sein Handeln beeinflusst “ .

Nun wissen wir, warum Scholz Christian Lindner entlassen und die Ampel zerbrochen hat: es beginnt alles damit, dass ein Telegram-Nutzer auf was auch immer Scholz getan oder gesagt hat, mit „so ein Idiot“ reagiert. Das Unheil nimmt seinen Lauf. Lindner, der von dieser Äußerung in einer Telegram-Gruppe erfahren hat, zweifelt deshalb an der Glaubwürdigkeit und Lauterkeit von Scholz und Scholz ist in seinem Handeln beeinflusst. Alles wegen dem Post in einer Telegram-Gruppe.

Alle Macht in den Händen eines Posters in einer Telegram-Gruppe.

Oder sollte am Ende das, was der Staatsanwalt in seinem Strafbefehl und der Richter in seinem Urteil zusammen geschwätzt haben, ein Fall sein, den man mit „so ein Idiot“ in jedem der beiden Fälle goutieren muss, ein typischer Fall von Äußerung, die „Ärger oder Unverständnis“ hervorruft?

Wir wissen es nicht.
Aber wir wissen, warum Staatsanwalt und Richter diesen Bullshit geschrieben haben:

„(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.“

Das ist der Wortlaut von Paragraph 188 StGB „Majestätsbeleidigung“. Was im Strafbefehl zusammengepinselt ist, ist nichts anderes als ein Nachäffen des BS, der schon im Paragraphen 188 steht, der Tatbestandskriterien, die erfüllt sein müssen, damit jemand verurteilt werden kann. Der Staatsanwalt, der den oben im Auszug abgebildeten Strafbefehl verbrochen hat, ist also der Ansicht, seine Arbeit bestünde darin, ein Fragment aus einem Gesetzestext in seinen Strafbefehl zu übertragen, um damit die Strafbarkeit eines Verhaltens zu begründen. Deshalb wirkt die Begründung im Strafbefehl wie das Gebrabbel von jemandem, der nicht mehr alle Latten am Zaun hat, der behauptet, eine Äußerung in einem Telegram-Kanal habe das Potential, Deutschland in den Dritten Weltkrieg zu stürzen, einfach deshalb, weil ein direkter Einfluss auf die Handlungen von Olaf Scholz behauptet wird. Wir haben den Blödsinn aus dem Strafbefehl persifliert, aber im Kern ist dieser Blödsinn das, was im eindimensional beschränkten Gehirn eines strafwütigen Essentialisten zu den Sätzen geronnen ist, die ein nicht minder beeinträchtigter Amtsrichter zum Anlass einer Verurteilung genommen hat.

Aber vielleicht irren wir uns.
Vielleicht hat jemand in einer Telegram, sorry: Telegramm-Gruppe über den nämlichen Amtsrichter geschrieben: „so ein Idiot“ und auf diese Weise dessen Verhalten beeinflusst, was letztlich dieses idiotische Urteil zur Folge hatte. Denn: Telegramm ist ein mächtiges Instrument in den Händen derer, die die Richter und Bundeskanzler steuern. Jetzt müsste man nur noch wissen, wie man an dieses Telegramm herankommt. Wir kennen leider nur Telegram und egal, was wir dort schreiben, kein Amtsrichter nimmt es zum Anlass, sich von einer Brücke zu stürzen.

Von Staatsanwälten ganz zu schweigen.


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Author: Michael Klein
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