Ein Gastbeitrag von Thomas Rießinger
Georg Restle ist ein begabter Propagandist, zum brauchbaren Journalisten hat es nicht gereicht. Seine Propaganda verbreitet er im Magazin Monitor, das vom Westdeutschen Rundfunk produziert und von den Zahlern der Zwangsgebühren finanziert wird. Dafür erhalten sie lupenreinen links-grün-woken Unfug, präsentiert von eben jenem Georg Restle, dem Haltung über alles geht und Berichterstattung vermutlich eher zweitrangig erscheint.
Er nutzt aber nicht nur den Bildschirm für seine Auslassungen, sondern gerne auch soziale Medien wie zum Beispiel X. Und reagiert dabei auf das, was er gesehen oder gelesen hat und glaubt, verstanden zu haben. So beispielsweise auf eine kürzlich erfolgte Äußerung des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer über die Beiträge zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk: „Es ist nicht gut, wenn viele Millionen Deutsche zwar Zwangsbeiträge zahlen müssen, aber das Gefühl haben, dass sie dort nicht vertreten werden. Das sollte sich ändern.“
Das konnte Restle gar nicht gefallen, denn woher sollte wohl sein zweifellos üppiges Gehalt kommen, wenn keine Zwangsbeiträge mehr eingezogen werden könnten? Auf X hat er seine Meinung kundgetan.
Warum jeder unbedingt der Meinung sein sollte, man brauche in jedem Fall einen ÖRR, verrät uns Restle nicht. Und dass dieser ÖRR ohne Zwangsbeiträge nicht überlebensfähig wäre, gibt er selbst zu, indem er den Begriff „Zwangsbeitrag“ als Teil einer Kampagne bezeichnet mit dem Ziel, „den ÖRR abzuschaffen“. Es ist allerdings nicht sicher, ob er dieses Zugeständnis selbst begriffen hat.
Etliche Leser haben ihm geantwortet, und da ein Restle Widerspruch nicht einfach so stehen lassen kann, sah er sich seinerseits zu Gegenantworten bemüßigt, die wieder einmal seine Neigung zu inhaltlich starker Argumentation zeigen. Ich beschränke mich auf ein Beispiel, alle anderen kann man auf Restles Account nachlesen. „Ein ÖRR ist grundsätzlich ein guter Gedanke“, schrieb ein Leser. „Aber nicht mit Haltungsaposteln wie Ihnen in zentralen Funktionen. Sie reden von Journalismus, haben aber selbst eine abenteuerliche Vorstellung was das eigentlich ist.“ Restles geistreiche Antwort: „Wenn das für Sie schon „abenteuerlich“ ist, sind Abenteuer wohl generell nicht so Ihre Sache.“ So arbeitet man eben bei Monitor, stets Meilen an der Sache vorbei und darauf bedacht, Vertreter anderer Auffassungen persönlich anzugreifen.
Doch irgendwann war es dem Monitor-Moderator wohl zu lästig, sich den einzelnen Einwänden zu widmen, weshalb er am folgenden Tag eine weitere Äußerung postete.
Mit diesem Bedienen seines üblichen Reflexes, jede Kritik am ÖRR oder gar an ihm selbst als ultrarechts abzutun, glaubte er wohl, seiner öffentlich-rechtlichen Pflicht nachgekommen zu sein, auch wenn er damit nur beweisen konnte, dass er sich selbst „offensichtlich nicht im Griff“ hat. Bis zum Mittag des 5. Oktober hat er dazu jedenfalls nichts mehr gesagt, für ihn war die Sache entschieden.
Nun haben aber Veröffentlichungen auf X die unangenehme Eigenart, dass sie gelesen werden, und manchmal auch von kompetenten Menschen. Im Fall Restle kommt diese Ehre Stefan Homburg zu, pensionierter Professor für öffentliche Finanzen und seit der sonderbaren PCR-Pandemie in weiten Kreisen als Maßnahmenkritiker bekannt. Der behauptete – ebenfalls auf X – nicht nur, dass der Rundfunk eine Zwangsabgabe sei, sondern hat einen pikanten Beleg angeführt. Das Bundesfinanzministerium hat nämlich schon 2014 ein Gutachten seines wissenschaftlichen Beirats publiziert mit dem klingenden Titel „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“. Dort findet man auf Seite 11 die folgenden Worte: „Zum Januar 2013 wurde das bisherige Gebührenmodell, das die Zahlungsverpflichtungen der Bürger an den Besitz von Empfangsgeräten knüpfte, durch ein Modell der Zwangsabgaben, des sog. Haushaltsbeitrags ersetzt. Dabei ist die Zahlungsverpflichtung von der Verfügbarkeit eines Empfangsgeräts unabhängig und wird am Begriff des „Haushalts“ bzw. der Betriebstätte festgemacht.“
Sieh einer an! Es gibt also eine Zwangsabgabe, die man als Haushaltsbeitrag bezeichnet, weshalb es keine Rolle spielt, ob man nun von Zwangsabgaben oder von Zwangsbeiträgen spricht. Und die Zwangsabgabe wird nicht nur einmal in dem Gutachten erwähnt, sondern achtmal – man scheint sich unter den Gutachtern sehr einig gewesen zu sein, dass sie tatsächlich vorliegt. Eine besonders schöne Stelle das Gutachtens will ich den Lesern nicht vorenthalten: „Mit einer Finanzierung durch nutzungsunabhängige Zwangsabgaben wie dem sog. Haushaltsbeitrag seit dem 1. Januar 2013 wurde die Sonderrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Wirtschaft und Gesellschaft weiter verfestigt.“ Das stimmt, denn dadurch ist der ÖRR von der Realität völlig abgekoppelt, er kann tun und lassen, was er will: Das Geld kommt von alleine, und man kann sogar Georg Restle damit bezahlen.
Das Gutachten wurde vor mehr als zehn Jahren erstellt und ist noch immer auf der Seite des Bundesfinanzministeriums abrufbar. Leute wie Restle müssen also daraus schließen, dass das Finanzministerium Teil „einer ultrarechten Kampagne gegen den ÖRR ist“, die „nichts anderes im Schilde führt, als den ÖRR abzuschaffen.“
Georg Restle ist hochbezahlter Moderator des WDR. Wofür er bezahlt wird, ist nicht ganz klar.
Für Journalismus jedenfalls nicht.
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Thomas Rießinger ist promovierter Mathematiker und war Professor für Mathematik und Informatik an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Neben einigen Fachbüchern über Mathematik hat er auch Aufsätze zur Philosophie und Geschichte sowie ein Buch zur Unterhaltungsmathematik publiziert.
Bild: EUS-Nachrichten / Shutterstock.com
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