Berlin (ots)
Menschen mit Behinderungen müssen selbst entscheiden können, wie, wo und mit wem sie leben möchten, genau wie alle anderen Menschen auch. In der Praxis wird dieses Recht aber gerade für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf häufig eingeschränkt, denn für sie gibt es kaum Alternativen zu institutionellen Wohnformen.
Anlässlich des Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März unterstreicht das Deutsche Institut für Menschenrechte, dass die UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und stationäre Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen schrittweise zugunsten inklusiver und personenzentrierter Angebote wie die Persönliche Assistenz abzubauen.
„Wir rufen die Bundesregierung dazu auf, gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen die Hemmnisse bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu beseitigen. Die Selbstbestimmung und das Wunsch- und Wahlrecht jedes Menschen müssen im Mittelpunkt der Leistungserbringung stehen und dürfen nicht durch Kostenerwägungen eingeschränkt werden“, so Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. „Wir fordern die Entwicklung einer Gesamtstrategie durch Bund, Länder und Kommunen mit konkreten Zielvorgaben zum Ausbau inklusiver Unterstützungsangebote. Dies muss unter Beteiligung der Freien Wohlfahrtspflege und vor allem auch in Kooperation mit Verbänden von Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache geschehen.“
Für das inklusive Wohnen benötige Deutschland darüber hinaus, allein um den heutigen Bedarf zu decken, über zwei Millionen barrierefreie Wohnungen. „Ein bundesweites Förderprogramm für barrierefreien Wohnungsbau ist notwendig“, erklärt Schlegel. Der Bund solle Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen, die an die Bedingung geknüpft sind, dass barrierefrei gebaut wird.
„Die Bundesregierung muss außerdem beim Einsatz des Sondervermögens für Infrastrukturmaßnahmen unbedingt Barrierefreiheit von vorn herein als integralen Bestandteil aller Investitionen mitdenken. Dies betrifft nicht nur das Wohnen, sondern auch die Bereiche Mobilität, Bildung, Digitalisierung und Gesundheit. Nur so bleibt unsere Gesellschaft zukunftsfähig“, so die Leiterin der Monitoring-Stelle.
Weitere Informationen:
- Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der 21. Wahlperiode (2025-2029) | Institut für Menschenrechte
- Themenseite Rechte von Menschen mit Behinderungen – Wohnen: Wohnen | Institut für Menschenrechte
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