• 4. Februar 2025

Nach Pestizid-Fehlentscheidung: Deutsche Umwelthilfe fordert Einschreiten von Bundesminister Cem Özdemir

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Feb. 4, 2025
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Berlin (ots)

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die heutige Entscheidung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) scharf, den dringend erforderlichen Widerruf der Zulassungen Flufenacet-haltiger Pestizide doch nicht auszusprechen und auf eine europäische Lösung zu warten. Das BVL hatte den Widerruf der Zulassungen im Oktober 2024 unter anderem aufgrund von Klagen der DUH gegen zwei Flufenacet-haltige Pestizide angekündigt. Die DUH hält den heutigen Rückschritt für grob falsch, weil das Nichtvorliegen der Zulassungskriterien bereits jetzt feststehe und das Pflanzenschutzmittelrecht in dieser Situation ein Handeln der nationalen Zulassungsbehörde erfordere. Auch aufgrund der Schwere und des Ausmaßes der Risiken dürfen nach Auffassung der DUH keine weiteren Verzögerungen mehr hingenommen werden.

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:

„Das zögerliche Handeln des Bundesamts ist aus unserer Sicht unverantwortlich. Flufenacet-haltige Mittel sind aufgrund der Risiken für Gesundheit und Umwelt schnellstmöglich vom Markt zu nehmen. Das BVL verpasst mit dem Verweis auf die EU-Ebene eine Chance, endlich ein klares Zeichen für den Schutz unserer Trinkwasserressourcen zu setzen und Klarheit für betroffene Landwirte zu schaffen. Wir fordern Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf, im Rahmen seiner Fachaufsicht umgehend dafür zu sorgen, dass das BVL die ursprünglich angekündigten Widerrufe nun auch wirklich umsetzt.“

Hintergrund:

Ein Abbauprodukt des Wirkstoffes Flufenacet ist die „Ewigkeits-Chemikalie“ Trifluoressigsäure (TFA). Der Einsatz von Flufenacet ist die Hauptursache für den pestizidbedingten Eintrag von TFA in die Umwelt und führt zu einer Belastung von Grundwasser und Böden. TFA steht in Verdacht, reproduktionstoxisch zu sein, weshalb von deutschen Behörden im Jahr 2024 ein Vorschlag zu einer Einstufung als reproduktionstoxisch 1B gemäß der Europäischen CLP-Verordnung eingereicht wurde.

Link:

Die Mitteilung des BVL finden Sie unter folgendem Link: https://l.duh.de/p250204

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, [email protected]

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, [email protected]

www.duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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