• 15. März 2025

Nach der Einigung von Union, SPD und Grünen liegt ein neuer Gesetzentwurf für das geplante Multimilliarden-Finanzpaket für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaneutralität vor.

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März 15, 2025
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Demnach soll bereits im Grundgesetz festgehalten werden, dass die Investitionen aus dem schuldenfinanzierten, 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen „für zusätzliche Investitionen“ gedacht sind.

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„Zusätzlichkeit liegt vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird“, heißt es in dem Entwurf. Wann genau die Investitionsquote als angemessen gilt, ist dagegen nicht definiert.

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Klimaneutralität im Grundgesetz

100 Milliarden Euro aus dem Sondertopf sollen in den bestehenden Klima- und Transformationsfonds fließen, aus dem Klimaschutz und der klimafreundliche Umbau der Wirtschaft finanziert werden. Auch die Formulierung „Klimaneutralität bis 2045“ wird mit dem Sondertopf ins Grundgesetz geschrieben.

Außerdem ist im Entwurf festgehalten, dass die geplante Lockerung der Schuldenbremse nicht nur für Verteidigungsausgaben, sondern auch für Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Nachrichtendienste, Cybersicherheit und die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten gilt.

Der Haushaltsausschuss soll sich am Sonntag mit den geplanten Grundgesetzänderungen befassen. Er gibt dann eine Beschlussempfehlung für die entscheidende Sitzung im Bundestag am Dienstag ab.

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Author: [email protected]

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