• 22. Januar 2025

Menschenrechtsinstitut: Voraussetzungen für Verbot der AfD liegen vor

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Jan. 22, 2025

Berlin (ots)

Nach Ansicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte liegen die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD eindeutig vor. Anlässlich der fraktionsübergreifenden Initiative einer Gruppe von Abgeordneten im Bundestag für ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt das Institut:

„Die AfD hat in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mittlerweile einen solchen Grad erreicht, dass sie gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte. Das ist das Ergebnis einer Analyse, die das Institut bereits im Juni 2023 veröffentlicht hat. Dabei hat das Institut Programme und Äußerungen von Führungspersonen und Mandatsträgern untersucht und anhand des rechtlichen Maßstabs für ein Parteiverbot bewertet. Die Partei hat sich seitdem weiter radikalisiert. Wir stellen allerdings fest, dass die Gefahr, die von der AfD ausgeht, von Politik und Medien häufig nicht ausreichend klar in der Öffentlichkeit herausgestellt wird.

Die AfD will die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen. Es handelt sich um eine Partei, deren rechtsextreme Ausrichtung bereits in ihren Programmen erkennbar ist. Sie zielt auf die Abschaffung der in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verbrieften Garantie der Menschenwürde. Außerdem hat sich innerhalb der AfD zunehmend der maßgeblich von Björn Höcke vorangetriebene Kurs durchgesetzt. Dieser Kurs läuft auf eine Gewaltherrschaft hinaus, die sich in Zielen und Methoden am Nationalsozialismus orientiert.

Das Instrument des Verbotsverfahrens einer Partei ist aus historischer Erfahrung für eine Situation wie die jetzige geschaffen worden. Die Partei hat sich seit ihrer Gründung 2013 kontinuierlich radikalisiert, gleichzeitig haben ihre Zustimmungswerte zugenommen. Bei den Kommunalwahlen im Sommer und zuletzt bei den Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg konnte die AfD erhebliche Machtzuwächse verzeichnen.

Das Verbot einer Partei obliegt dem Bundesverfassungsgericht, das nur tätig werden kann, wenn die Antragsberechtigten – der Bundestag, der Bundesrat und/oder die Bundesregierung – einen Verbotsantrag stellen. Es wäre das gebotene starke Signal, wenn nicht nur der Bundestag die gegenwärtige Initiative für ein Verbotsverfahren aufgreifen würde, sondern Bundesrat und Bundesregierung ebenfalls tätig werden würden, sodass alle Antragsberechtigten ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht anstreben. Auf das Instrument des Verbotsverfahrens zum Schutz der freiheitlichen rechtsstaatlichen Demokratie sollte angesichts der Gefahr, die von der AfD ausgeht, nicht verzichtet werden.“

WEITERE INFORMATIONEN

Hendrik Cremer (2023): Warum die AfD verboten werden könnte. Empfehlungen an Staat und Politik. Deutsches Institut für Menschenrechte

https://ots.de/JNVA8Q

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 13 * Mobil: 0160 96650083
E-Mail: [email protected]

www.institut-fuer-menschenrechte.de
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