• 23. Dezember 2024

Kündigung des Mietvertrags bei Eigenbedarf: Vorübergehende Wohnnutzung bei Besuchen ist ausreichend.

Ausreichend für die Kündigung eines Mietvertrags über eine Wohnung sind vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Inanspruchnahme der Wohnung.
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