Ein Gastbeitrag von Thomas Rießinger
Lars Feld ist Wirtschaftswissenschaftler und hat im Auftrag der Organisation der „Malteser“ den „Malteser Migrationsbericht 2025“ erstellt. Das ist ein löbliches Unterfangen, denn den Angaben der Bundesregierung sollte man nicht allzu viel Vertrauen entgegenbringen, weshalb Untersuchungen einer mehr oder weniger unabhängigen Organisation zu begrüßen sind. Der Frage, ob eine Organisation, die sich zu mehr als 50% aus Zuschüssen öffentlicher Kassen finanziert, wirklich unabhängig zu nennen ist, will ich hier nicht nachgehen.
Der Bericht selbst ist bei den Maltesern heute, am 18. September, noch nicht aufzufinden, doch die Presse hat sich seiner bereits angenommen, „Welt“, „Bild“ und „Epoch Times“ haben darüber berichtet. Mit einem gewissen Recht haben sie sich darauf konzentriert, dass 74% der Menschen ohne Schulabschluss eine „Einwanderungsgeschichte“ haben und fast die Hälfte der „Bevölkerung ohne beruflichen Bildungsabschluss“ im Jahr 2023 einen Migrationshintergrund aufweist. Zudem schneiden Kinder mit Migrationshintergrund „bei standardisierten Leistungstests schlechter ab als Kinder ohne Migrationshintergrund.“
Nichts davon ist überraschend, man hat in den vergangenen Jahren aus deutschen Schulen hinreichend viel Schlimmes gehört, um solche Nachrichten nicht mehr als grundstürzende Neuigkeiten zu betrachten. Aber der Bericht befasst sich auch mit der Situation der Kriminalität und kommt hier zu erstaunlichen Folgerungen, die man bei Epoch Times nachlesen kann. Zwar kämen in der Polizeilichen Kriminalstatistik auf einen deutschen Tatverdächtigen gerade einmal 0,5 ausländische, aber es werde, so der Migrationsbericht, „in der TV-Berichterstattung fünfmal und in Tageszeitungen gut viermal so häufig über Tatverdächtige mit ausländischer Staatsangehörigkeit berichtet wie über Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit.“ Folgt man der Kriminalstatistik 2023, so ist die Zuordnung von 1 zu 0,5 wahr, denn 34,4% aller Tatverdächtigen wiesen keine deutsche Staatsbürgerschaft auf, wobei hier Delikte wie illegale Einreise, die nur von Ausländern begangen werden können, bereits herausgerechnet sind – ich hatte diese Daten schon 2024 in einem Beitrag angeführt. Folglich gab es 65,6% Tatverdächtige deutscher Staatsangehörigkeit, knapp das Doppelte der ausländischen Tatverdächtigen.
Die Malteser haben moniert, dass dennoch im Vergleich zu deutschen Tätern vier- bis fünfmal so häufig über ausländische Täter berichtet wird. Nun kann und soll man zwar deutsche Kriminelle genauso bestrafen und einsperren wie ausländische, aber man kann niemandem vorwerfen, dass er sie ins Land gelassen hat, sofern es sich nicht um eingebürgerte Tatverdächtige handelt. Dagegen ist die Ausländerkriminalität eine importierte, sie würde nicht oder doch seltener in der Statistik auftauchen, wenn man ein wenig genauer darauf geachtet hätte, wer nach Deutschland kommt und bleiben darf. Es handelt sich um Gäste, deren Lebensunterhalt keineswegs immer, aber auch nicht selten vom deutschen Sozialsystem bestritten wird – und wenn sich Gäste schlecht benehmen, hat der Gastgeber jedes Recht, sie etwas genauer ins Visier zu nehmen. Dass also häufiger darüber berichtet wird, kann ich nicht als verwerflich betrachten.
Noch deutlicher wird das, wenn man einen Blick auf die Weiterführung des Arguments wirft. „Durch die überproportionale Nennung der Staatsangehörigkeit“, liest man im Bericht, „sobald ein Täter oder eine Täterin nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat, erscheint es, als würden überproportional viele Straftaten von nichtdeutschen Personen verübt werden, obwohl dies nicht der Realität entspricht.“
Und das ist falsch. Wenn es nämlich „nicht der Realität entspricht“, dass „überproportional viele Straftaten von nichtdeutschen Personen verübt werden“, dann müssen es zwangsläufig proportional oder gar unterproportional viele sein, und das heißt: Der Anteil der Tatverdächtigen muss dem Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung entsprechen oder ihn gar unterschreiten. Macht er aber nicht. Laut Statista liegt der Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung zwischen 14% und 15%. Die Kriminalstatistik verrät uns jedoch, dass 34,4% aller Tatverdächtigen zu den Ausländern gehören – das ist doch etwas mehr als 14% oder 15%, genauer gesagt, mehr als doppelt so viel. Zudem tragen etliche ausländische Nationalitäten wenig zum Kriminalitätsgeschehen bei, wie ich vor etwa einem Jahr nachgerechnet hatte. Vergleicht man beispielsweise die Kriminalitätsrate 2023 der in Deutschland lebenden Chinesen mit der deutscher Staatsbürger, so beträgt sie knapp das 0,7-Fache, liegt also unter der deutschen Rate. Bei Indern kommt man auf das 0,9-Fache, also wieder zu einem im Vergleich geringeren Beitrag. Und tatsächlich hört man von chinesischen oder indischen Tatverdächtigen eher wenig, was eben nicht an der voreingenommenen Presse, sondern an den nackten Zahlen liegt. Dagegen lag die Rate der Afghanen beim 4,3-Fachen der deutschen Rate, die Iraker durften sich über den Faktor 3,8 freuen, die Syrer immerhin noch über den Faktor 3,3.
Da es aber bei Presseberichten oft und gerne um Gewaltkriminalität geht, die auf das meiste Publikumsinteresse stoßen dürfte, ist auch ein Blick auf die entsprechenden Raten angebracht. Wieder bezogen auf die Gewaltkriminalitätsrate unter deutschen Staatsbürgern beträgt die chinesische das 0,5-Fache und die indische das 1,1-Fache. Afghanistan, Irak und Syrien bringen es dagegen auf die Faktoren 8,3, 8,0 und 7,6. Proportionalität oder gar Unterproportionalität sieht anders aus.
Dass über Tatverdächtige mit ausländischer Staatsangehörigkeit häufiger berichtet wird als über deutsche, ist also durchaus nicht diskriminierend. Es ist unvermeidbar.
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Thomas Rießinger ist promovierter Mathematiker und war Professor für Mathematik und Informatik an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Neben einigen Fachbüchern über Mathematik hat er auch Aufsätze zur Philosophie und Geschichte sowie ein Buch zur Unterhaltungsmathematik publiziert.
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