• 5. November 2024

Eine (Fristlose) Kündigung kann nicht auf Zahlungsverzug gegenüber dem alten Vermieter gestützt werden.

ByRechtsanwalt Marco Rath

Feb 21, 2018
Eine (Fristlose) Kündigung kann nicht auf Zahlungsverzug gegenüber dem alten Vermieter gestützt werden.Die Zahlungspflichtverletzung muss beim aktuellen Vermieter vorliegen, um damit eine Kündigung des Mietvertrags zu begründen.
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