Berlin (ots)
Mit der Pflegereform 2017 wurde die bisherige Einstufung von Menschen mit Pflegebedarfen reformiert. Die damals bestehenden Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Ziel der Reform war es, dass nicht nur körperlich eingeschränkte Menschen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben, sondern auch Menschen mit psychischen oder kognitiven Einschränkungen. Deshalb galt die große Pflegereform und die Einführung von fünf Pflegegraden 2017 als wichtige Errungenschaft.
Nun hat die Bundesregierung eine mögliche Streichung des Pflegegrads 1 ins Spiel gebracht. Das wäre eine Abkehr von dem gegangenen Schritt und würde insbesondere Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen hart treffen. Ende 2024 waren etwa 860.000 Menschen in Pflegegrad 1 eingestuft. Ein Großteil davon sind Menschen mit beginnender Demenz.
In Pflegerad 1 stehen den Menschen Vergütung oder Zuschüsse für einfache Hilfsmittel zur Sicherheit, wohnraumverbessernde Maßnahmen, Beratungen und Schulungen für Angehörige und ein Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung, der monatlich verwendet werden kann, um beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen oder eine Alltagsbegleitung zu bezahlen.
„Diese Leistungen sind für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen besonders relevant, da eine Demenz das gesamte Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen verändert. Informationen über die Erkrankung und Beratung zum richtigen Umgang damit sind gerade deshalb sehr wichtig. Auch die Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes sind eine Unterstützung, um die Sicherheit zu Hause zu gewährleisten. Das Entfallen des Entlastungsbeitrages wäre ein großer Einschnitt für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen“, erklärt Astrid Lärm, Leiterin der Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie. Denn bei Demenz steht die zeitintensive Begleitung und Betreuung im Vordergrund. Pflegende Angehörige sind auch bei einer beginnenden Demenz oft viele Stunden am Tag gefordert. Haushaltsnahe Dienstleistungen und stundenweise Betreuung, die mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden, ermöglichen den pflegenden Angehörigen in regelmäßigen Abständen Entlastung und Zeit für sich. „Auswertungen auf Basis des Deutschen Alterssurveys zeigen, dass sich pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz zeitlich intensiver kümmern und zu höheren Anteilen belastet fühlen als pflegende Angehörige von Menschen mit anderen Erkrankungen“, ergänzt Dr. Ulrike Ehrlich, Wissenschaftlerin am Deutschen Zentrum für Altersfragen. Mit dem Entlastungsbetrag würden Maßnahmen entfallen, die einer besonders geforderten Gruppe von pflegenden Angehörigen zugutekommen. Um die Betreuung über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten zu können, sind diese Maßnahmen aber immens wichtig – für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.
Eine Streichung von Pflegegrad 1 hätte gravierende Folgen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen – jetzt und in Zukunft. Entlastungsleistungen sind wichtig, damit die Pflege zu Hause gelingt. Fallen sie weg, müssen viele Betroffene womöglich früher stationär untergebracht werden. Das wäre ungleich teurer für das Pflegesystem. Gleichzeitig steigt das Risiko, dass pflegende Angehörige ausbrennen, selbst krank werden oder aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Vermeintliche kurzfristige Einsparungen würden hier langfristig somit zu höheren Kosten führen – gesellschaftlich wie volkswirtschaftlich.
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