„In diesem Fall behalten wir uns den sofortigen Gang nach Karlsruhe offen“, erklärte der amtierende Parlamentarische Geschäftsführer Christian Görke.
Beim „Übergangs-Bundestag“ sei parlamentarische Zurückhaltung geboten, meinte Görke. Für eine Grundgesetzänderung in der Übergangszeit vor der Konstituierung eines neuen Bundestags gebe es keinen Präzedenzfall.
„Ein Scheitern in Karlsruhe wäre der GAU für den Start der neuen Koalition“, erklärte der Linken-Politiker weiter. „Wir erwarten, dass stattdessen im 21. Deutschen Bundestag die historische Chance zur grundsätzlichen Reform der Schuldenbremse angegangen wird.“
Der 2021 gewählte Bundestag amtiert, bis sich das am vergangenen Sonntag gewählte Parlament konstituiert. Im alten Bundestag haben CDU/CSU, SPD und Grüne eine Zwei-Drittel-Mehrheit, wie sie für Verfassungsänderungen nötig ist. Im neuen Parlament käme eine Zwei-Drittel-Mehrheit nur noch mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande.
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