Berlin (ots)
- Kraftwerkssicherheitsgesetz soll heute im Kabinett verabschiedet werden
- DUH kritisiert geplante Subventionen für den Neubau von Gaskraftwerken ohne Beschränkung der Betriebsstunden auf das absolut notwendige Maß
- Andere Maßnahmen für den Ausgleich Erneuerbarer wie Speicher kommen in dem Gesetzentwurf deutlich zu kurz
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnt den Entwurf für das Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) ab, der heute vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Mit dem Gesetz möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Neubau von 5 Gigawatt reiner Gaskraftwerke, 7,5 Gigawatt wasserstofffähiger Gaskraftwerke und nur 0,5 Gigawatt Batteriespeicher fördern. Die DUH fordert eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs. Für die Sicherung der Energieversorgung und die Erreichung der Klimaziele müssten Alternativen wie Batteriespeicher stärker gefördert werden. Zudem muss der Einsatz von CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) bei Gaskraftwerken ausgeschlossen werden.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Für Zeiten, in denen weder Wind noch Sonne ausreichend Energie liefern, brauchen wir nachhaltige Lösungen – darin sind wir uns mit der Bundesregierung einig. Doch der Fokus auf neue Kraftwerke, insbesondere fossile Gaskraftwerke, statt auf Batteriespeicher, führt in die falsche Richtung. Der vorgelegte Gesetzentwurf würde die Abhängigkeit von fossilen Energien verlängern. Der später geplante Betrieb mit Wasserstoff birgt zudem das Risiko, knappen und teuren grünen Wasserstoff im Stromsektor zu verschwenden, der in der Industrie viel dringender benötigt wird. Der Strommarkt wird maßgeblich durch politische Rahmenbedingungen gestaltet – hier haben wir die Chance, die Weichen für eine klimaneutrale Zukunft zu stellen. Doch es droht eine selbsterfüllende Prophezeiung: Der Glaube, dass Gas langfristig eine Rolle spielen muss, führt durch den heutigen Zubau neuer Kapazitäten genau dazu.“
Auch die DUH geht davon aus, dass für die Absicherung erneuerbarer Energien neue Gaskraftwerke benötigt werden. Die neuen Kapazitäten müssen aber auf ein absolut notwendiges Maß beschränkt werden. Zudem dürfen die Kraftwerke nur zum Einsatz kommen, wenn sie tatsächlich benötigt werden. Hier gibt der Gesetzentwurf nach Bewertung der DUH den Betreibern zu viel Spielraum, es drohen hohe Einsatzstunden der neuen Kraftwerke und damit ebenso hohe CO2-Emissionen.
Nadine Bethge, Stellvertretende Leiterin Energie und Klimaschutz der DUH: „Die entscheidende Frage lautet: Wie gestalten wir Strommärkte so, dass fossiles Gas überflüssig wird? Die Antwort liegt in Langzeitspeichern, einem ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien, mehr Flexibilitäten und einer robusten Stromnetz-Infrastruktur. Der Neubau von Gaskraftwerken mit hohen Betriebsstunden ist hingegen mit den Klimazielen nicht vereinbar und darf keine Lösung sein. Wir fordern das BMWK auf, dieses Gesetz zurückzuziehen. Es braucht eine grundlegende Überarbeitung, bevor der Bundestag darüber abstimmen kann.“
Link:
DUH-Stellungnahme zum KWSG-Entwurf: https://l.duh.de/p241204
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0170 7686923, [email protected]
Nadine Bethge, Stellvertretende Leiterin Energie und Klimaschutz
0160 5337376, [email protected]
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, [email protected]
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