Das Gesetz könne nicht so einfach geändert werden, sagte Heilmann, der Vorsitzender des unionsnahen Vereins Klimaunion ist, bei der Vorstellung eines Rechtsgutachtens zum Thema Klimaschutz in Berlin. Heilmann hatte vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich für mehr Beratungszeit beim Heizungsgesetz der Ampel-Koalition geklagt.
Unions-Wahlprogramm sieht Aus für Heizungsgesetz vor
Detailänderungen seien natürlich möglich, etwa um Regelungen unbürokratischer zu machen, sagte Heilmann. „Aber wir können seine zentrale Wirkung nicht zurücknehmen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen, wenn wir nicht eine ähnlich wirksame Maßnahme beschließen würden.“
Im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU für die Bundestagswahl heißt es: „Das Heizungsgesetz der Ampel schaffen wir ab.“ Im Sondierungspapier von Union und SPD, das Ergebnisse der Vorverhandlungen für die geplante Koalition festhält, wird das Gesetz allerdings nicht erwähnt.
Juristen: Deutschland muss beim Klimaschutz jetzt handeln
Um Einzelmaßnahmen wie das Heizungsgesetz geht es in dem Gutachten nicht. Es sei in Auftrag gegeben worden mit Blick auf die Koalitionsgespräche, um „der neuen Regierung rechtzeitig zu sagen, was verfassungsrechtlich geht und was verfassungsrechtlich nicht geht“, sagte Heilmann. „Es gibt aus mehreren Parteien Vorschläge, die wir für verfassungswidrig halten.“
Die beiden Jura-Professoren Christian Calliess und Gregor Kirchhof befassen sich in dem Gutachten unter anderem mit dem sogenannten Verschlechterungsverbot. Eine Absenkung des Klimaschutzniveaus wäre demnach problematisch, wobei die Reichweite dieses Grundsatzes von Fachleuten aber diskutiert werde. So sei etwa ein Ausgleich an anderer Stelle denkbar. Der letzte Satz des fast 90-seitigen Gutachtens lautet: „Für die Gegenwart bedeutet dies, dass Deutschland jetzt zu einem effektiven Klimaschutz verpflichtet ist und handeln muss.“
Der am Freitag erzielte Kompromiss zwischen CDU, CSU, SPD und Grünen für mehr Geld beim Klimaschutz ist nicht Gegenstand des Gutachtens, das laut Heilmann vorher entstand. In dem ausgehandelten Gesetzentwurf heißt es, dass der Extra-Topf mit bis zu 500 Milliarden Euro neben zusätzlichen Investitionen in die Infrastruktur auch „für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ vorgesehen ist. Das Grundgesetz soll entsprechend geändert werden.
Die vorgesehenen 100 Milliarden Euro für den Klimaschutz halte er für bedeutsam, sagte Heilmann. Denn damit könne der Staat stärker auf Förderung setzen statt auf harte gesetzliche Vorgaben.
Heilmann sieht in Kompromiss keine Verschärfung von Klimazielen
Klimaneutralität bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können. Für Deutschland ist dieses Ziel für das Jahr 2045 bislang nur im Bundesklimaschutzgesetz verankert, nicht im Grundgesetz. Diskutiert wird nun, ob damit die Klimaneutralität bis 2045 zum Staatsziel wird. Nach Einschätzung Heilmanns ist das ziemlich sicher nicht der Fall. Es gehe vielmehr darum, wofür das Geld ausgegeben werden dürfe. Eine Verschärfung der Klimaschutz-Auflagen sei das auch nicht. „Gilt eh alles schon.“
Die Klimaunion ist ein CDU und CSU nahestehender Verein, der sich nach eigenen Angaben dafür einsetzt, „glaubwürdige Klimapolitik mit nachhaltiger Wirtschaftspolitik“ zu verbinden.
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