• 22. November 2024

Dauerthema Verjährung: Eintritt der Verjährung, wegen unwirksamer Unterbrechung derselben.

Dauerthema Verjährung: Eintritt der Verjährung, wegen unwirksamer Unterbrechung derselben. Hat ein betroffener Anleger einen Rechtsanwalt mit dieser Maßnahme beauftragt, so können ihm Schadensersatzansprüche zustehen.
Teile den Beitrag mit Freunden