CDU, CSU und SPD einigten sich bei ihren Sondierungsgesprächen laut einem gemeinsamen Papier im Grundsatz darauf, die verkürzten Wartefristen für eine Einbürgerung und den Doppelpass für Nicht-EU-Bürger beizubehalten. Geprüft werden soll, ob es verfassungsrechtlich möglich wäre, Terrorunterstützern, Antisemiten und Extremisten, die zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufrufen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, falls sie noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.
Neues Gesetz trat im Juni in Kraft
Das von SPD, Grünen und FDP beschlossene neue Staatsangehörigkeitsrecht war erst am 27. Juni in Kraft getreten. Es sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht – vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Dazu zählt beispielsweise, dass jemand seinen Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten kann.
Bei besonderen Integrationsleistungen können Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden. Voraussetzungen für diese schnellere Einbürgerung sind gute Leistungen in Schule oder Job, hervorragende Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit – der sogenannte Doppelpass – ist generell zugelassen. Um die Leistungen der DDR-Vertragsarbeiter und der sogenannten Gastarbeiter zu würdigen, wurden für sie die Anforderungen für eine Einbürgerung gesenkt, etwa was das Sprachniveau betrifft.
Da viele Flüchtlinge, die 2015 und 2016 nach Deutschland kamen, inzwischen die Anforderungen erfüllen und da sich wegen der Doppelpass-Regelung jetzt mehr EU-Ausländer für eine Einbürgerung entscheiden, dauert die Bearbeitung der Anträge durch die Behörden zurzeit jedoch so lange, dass der Beschleunigungseffekt teilweise gar nicht spürbar ist.
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