• 20. Februar 2025

Das Heizungsgesetz ist umstritten wie kaum ein anderes Gesetz der Ampel.

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Feb. 19, 2025

Es war einer der größten Aufreger der Legislaturperiode, die bald vorbei ist: Das Heizungsgesetz. Wie geht es nach der Bundestagswahl weiter? Es mehren sich die Stimmen mindestens für eine grundlegende Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), wie es offiziell heißt. In Koalitionsverhandlungen droht ein hartes Ringen.

SPD strebt Überarbeitung an

Die SPD wolle das GEG einem «Praxischeck» unterziehen, entbürokratisieren und einfacher formulieren, wo es ohne Gefährdung der Zielerreichung möglich sei, sagte Verena Hubertz, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende. Das GEG müsse zur Umsetzung einer europäischen Richtlinie über die Effizienz von Gebäude ohnehin novelliert werden. 

Die SPD-Bundestagsfraktion stehe hinter dem Heizungsgesetz. «Die vorgeschaltete kommunale Wärmeplanung in Kombination mit einer umfangreichen, sozial ausgeglichenen Förderung macht den Umstieg auf erneuerbare Heizungen für die Breite der Gesellschaft machbar.» Bauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte sich bereits für eine grundlegende GEG-Reform ausgesprochen. Das Gesetz müsse «viel, viel» einfacher gemacht werden. 

Union will Kurswechsel

Die Union spricht sich für einen grundlegenden Kurswechsel aus. «Wir werfen den Rucksack der Überregulierung ab, den die Ampel mit ihrem Heizungsgesetz auf das Gebäudeenergiegesetz gepackt hat», sagte Andreas Jung, stellvertretender Vorsitzender der CDU und klima- und energiepolitische Sprecher der Unionsfraktion. «Eine neue Dynamik gibt es nur mit neuem Vertrauen. Für den Weg zu klimaneutraler Wärme setzen wir deshalb auf klare Rahmenbedingungen: Schrittweise CO2-Bepreisung mit Sozialausgleich, verlässliche Förderung und eine technologieoffene Strategie der Ermöglichung.» 

Die CDU wolle eine «einfache Botschaft» geben, so Jung. «Die neue Heizung muss klimafreundlich betrieben werden können – und dafür gibt es unterschiedliche Wege: Wärmepumpe und Wärmenetze genauso wie nachhaltige Holzpellets, Solarthermie, Geothermie oder grüne Gase.» Es werde weiter Unterstützung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung geben – aber ohne Ungleichheiten durch die «Hintertür der Förderregeln». Mit Einnahmen der CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr wolle die Union in einem ersten schnellen Schritt Stromsteuer und Netzentgelte senken. Seit langem in der politischen Debatte ist außerdem ein Klimageld.

Wie die FDP zum Gesetz steht

Die FDP hatte in der damaligen Ampel wesentliche Änderungen an den ursprünglichen Plänen durchgesetzt. Nun heißt es im Wahlprogramm: «Freiheit im Heizungskeller.» Statt unzähliger Einzelvorschriften setze die FDP auf eine marktwirtschaftliche Lösung, den CO2-Zertifikatehandel. «Das Heizungsgesetz mit seinen überzogenen Vorgaben muss vollständig auslaufen.» Um die sozialen Kosten des Klimaschutzes abzufedern, wolle die FDP eine «Klimadividende» einführen und die Energiebesteuerung drastisch absenken. Einen «Zwang» zum Anschluss an Fernwärmenetze lehne die FDP ab. «Heizen mit Holz bleibt mit uns weiter möglich, Auflagen für Kamine und Öfen wollen wir reduzieren.»

Grüne wollen Kurs fortsetzen

Wirtschaftsminister und Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck, der wegen des Heizungsgesetzes stark in der Kritik stand, will an seinem Kurs festhalten. Im Wahlprogramm heißt es: «Die Energie- und Wärmewende setzen wir fort.» Die Unterstützung für den Einbau einer modernen klimafreundlichen Heizung wie der Wärmepumpe solle ausgebaut werden.

Ein Großteil der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung wollen die Grünen als sozial gestaffeltes Klimageld an Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen auszahlen.

Was im Gesetz steht

Das neue Gebäudeenergiegesetz ist seit Anfang 2024 in Kraft. Vorausgegangen waren lange und harte Verhandlungen innerhalb der Ampel-Koalition. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich. Im Wohnungsbestand heizen nach wie vor drei Viertel der Haushalte mit Gas oder Öl. Ein Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen wie Wärmepumpen soll wegen des steigenden CO2-Preises auf Dauer auch Kostenersparnisse bringen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. 

Das Gesetz sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das gilt aber zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Dreh- und Angelpunkt ist eine kommunale Wärmeplanung. Sie soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen – also zum Beispiel eine Wärmepumpe. Für den Fall, dass eine Gas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr repariert werden kann, gibt es mehrjährige Übergangsfristen. 

Verbände: Gesetz praxistauglicher machen

Am neuen Gebäudeenergiegesetz gab es von Anfang an viel Kritik, weil es viele kleinteilige Regelungen gebe. Das Gesetz müsse verständlicher und praxistauglicher für die Menschen gestaltet werden, fordert der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie. Die komplexen Regelungen würden von vielen Verbrauchern als Zwang empfunden.

Ziele der Bundesregierung zum Einbau neuer Wärmepumpen wurden nicht erreicht, im vergangenen Jahr wurden deutlich weniger neue Geräte verkauft als erwartet. Die staatliche Förderbank KfW verzeichnet aber seit Jahresende 2024 deutlich mehr Nachfragen nach staatlichen Förderungen.

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Author: [email protected]

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