• 24. März 2025

Das Gesetz über die Grundgesetzänderung für die Lockerung der Schuldenbremse und für das 500-Milliarden-Sondervermögen für Investitionen ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

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März 24, 2025
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Es tritt damit an diesem Dienstag in Kraft. Mit dem Gesetz werden die Artikel 109, 115 und 143 des Grundgesetzes geändert.

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Die Grundgesetzänderung war zuvor von Bundestag und Bundesrat mit der nötigen Zweidrittelmehrheit beschlossen worden. Am Samstag hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz ausgefertigt.

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Schuldenbremse im Grundgesetz wird gelockert

Mit dem Gesetz wird die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse, die der Neuverschuldung des Bundes enge Grenzen setzt, für Ausgaben in Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit gelockert. Für alle diese Ausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten, dürfen künftig Kredite aufgenommen werden. Das wäre in diesem Jahr alles über etwa 44 Milliarden Euro.

Neue Schulden auch für Sondervermögen für Infrastruktur

Außerdem wird ein Sondervermögen geschaffen, für das die Schuldenbremse nicht gilt und das mit Krediten bis zu 500 Milliarden Euro gefüttert wird. Daraus soll die Instandsetzung der maroden Infrastruktur in Deutschland bezahlt werden. 100 Milliarden Euro sollen an die Länder gehen, weitere 100 Milliarden Euro sollen fest in den Klimaschutz und in den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft fließen.

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Author: [email protected]

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