Eine Aufforderung der AfD-Fraktion, die Sitzungen abzusagen, wies sie zurück. „Ich kann die Sitzung nicht absagen, weil ein Drittel der Abgeordneten nach Artikel 39 des Grundgesetzes eine Sondersitzung beantragen kann“, sagte sie dem ARD-Morgenmagazin.
Die Sitzungen sind für kommenden Donnerstag und den darauffolgenden Dienstag geplant. In den beiden Sitzungen sollen nach dem Willen von Union und SPD ein milliardenschweres Sondervermögen und eine Reform der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse beschlossen werden. Ziel sind Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung. Zur Anmeldung der Sondersitzungen haben die Fraktionen von Union und SPD im alten Bundestag genügend Abgeordnete. „Insofern bin ich verpflichtet, diese Sitzung einzuberufen“, sagte Bas.
Die AfD-Fraktion hatte Bas am Freitag auf dem Weg eines anwaltlichen Schreibens aufgefordert, die geplanten Sondersitzungen abzusagen. Die Fraktion setzte ihr dazu eine Frist bis Montag und will dann gegebenenfalls vor Gericht ziehen. Der AfD-Abgeordnete Christian Wirth hatte nach eigenen Angaben bereits selbst eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die Sitzungen zu verhindern.
Die Bundestagspräsidentin geht ebenfalls von Klagen gegen die Sondersitzungen aus. „Man wird sehen, wie es dann am Ende ausgeht“, sagte Bas. Sie selbst müsse nach dem Grundgesetz aber den Pflichten ihres Amts nachkommen: „Da gibt es auch keinen Spielraum.“
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