• 23. Dezember 2024

BGH zu Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung bei Immobiliendarlehen

BGH zu Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung bei ImmobiliendarlehenDer BGH stellte fest, dass die Sparkasse damit Pflichtangaben benannte, die für den konkreten Immobiliendarlehensvertrag nicht einschlägig waren.
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